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Berlin: Abgeschobene Frau darf zurückkommen

Landeskriminalamt gibt Fehler zu: Beamter ignorierte Asylantrag

Das Land Berlin muss eine zu Unrecht abgeschobene Kosovo-Albanerin wieder einreisen lassen. Die 21-Jährige war von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) am vergangenen Freitag mit ihrem einjährigen Sohn nach Pristina zurückgeschickt worden, obwohl ihr Anwalt kurz vorher für sie einen Asylantrag eingereicht hatte. „Das war ein polizeilicher Fehler“, sagt der im LKA zuständige Abteilungsleiter Martin Textor.

Die Ende 2001 illegal eingereiste Frau war am Donnerstag verhaftet und in den Abschiebungsgewahrsam gebracht worden. Ihr Anwalt, Alexander Uschkureit, stellte als letztes Mittel gegen die Abschiebung einen Asylantrag. Er gab ihn am späten Donnerstagabend im Gewahrsam ab. Der Asylantrag, so Uschkureit, hätte zur Entlassung der Frau führen müssen. Zu entscheiden habe dann das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Das bestätigt auch der Leiter der Ausländerbehörde, Harald Bösch-Soleil.

Was lief im Fall der Kosovo-Albanerin falsch? LKA-Mann Textor sagt, der Dienst habende Beamte im Abschiebegewahrsam habe fälschlich angenommen, die Frau selber müsse den Antrag abgeben, nicht der Anwalt. Textor plädiert für eine „unbürokratische Lösung“. Die 21-Jährige und ihren Sohn nach Berlin zurückzuholen, sei aber nicht Aufgabe der Polizei oder der Ausländerbehörde. Der Leiter des Abschiebegewahrsams habe ihm in Aussicht gestellt, dass das Land die Kosten für den Rückflug übernehme, sagt Anwalt Uschkureit. Wie die Reise organisiert werde, sei allerdings noch unklar. -ry

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