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Berlin: Abseits der Gerichtsentscheidung - Airlines drohen mit einer Klage gegen die geplante Flughafengebühr

Kurz bevor das Oberlandesgericht Brandenburg die Entscheidung über das Privatisierungsverfahren um den Flughafen Schönefeld verkündete, forderten die Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa, British Airways, Deutsche BA, Sabena und Air Berlin am Dienstag, auf die geplante Flughafengebühr zu verzichten. Die Gebühr, die von November an von allen Fluggästen auf den drei Berliner Flughäfen erhoben werden soll, dient der Teilfinanzierung der Infrastrukturkosten für den neuen Großflughafen.

Kurz bevor das Oberlandesgericht Brandenburg die Entscheidung über das Privatisierungsverfahren um den Flughafen Schönefeld verkündete, forderten die Fluggesellschaften Deutsche Lufthansa, British Airways, Deutsche BA, Sabena und Air Berlin am Dienstag, auf die geplante Flughafengebühr zu verzichten. Die Gebühr, die von November an von allen Fluggästen auf den drei Berliner Flughäfen erhoben werden soll, dient der Teilfinanzierung der Infrastrukturkosten für den neuen Großflughafen.

Um das Privatisierungsprojekt voranzutreiben, hatten die Alt-Eigentümer der Berliner Flughäfen, Berlin, Brandenburg und der Bund, die Option einer zusätzlichen Nutzungsgebühr in die Ausschreibungsunterlagen eingearbeitet. Die Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF), durch Immobilienspekulationen hoch verschuldet, sollte so für potentielle Käufer interessanter werden.

Nach Berechnungen der Deutschen Lufthansa würde durch die neue Nutzungsgebühr in Höhe von 16,80 Mark (19,50 Mark einschließlich Mehrwertsteuer) der Gebührenanteil am Ticketpreis von 20 Prozent auf 35 Prozent steigen. Dadurch werde Berlin zu einem der teuersten Flughäfen in Europa. Ekkehard Tschirner, Bevollmächtigter des Lufthansa-Vorstands für Wirtschaft und Politik, sagte: "Wir wollen einen neuen Großflughafen für Berlin, aber wir wollen auch, dass er frequentiert wird. Die Gebühren sind kontraproduktiv". Die Erlöse auf den Berlin-Strecken, so Tschirner, lägen schon heute um 20 Prozent unter dem Durchschnitt der innerdeutschen Routen. Die Airlines gehen davon aus, dass eine zusätzliche Flughafengebühr weniger Nachfrage zur Folge hat und auch das Angebot der Fluggesellschaften ausdünnt. Auf internationale Anbindungen, so die Schlussfolgerung von British Airways, könnte die Stadt mit einer neuen Flughafengebühr womöglich vergeblich warten. Die Pläne des Hochtief-Konsortiums entbehrten jeder wirtschaftlichen Grundlage. Die Fluggesellschaften müssten dafür bezahlen.

Tatsächlich ist noch ungeklärt, auf welcher Grundlage die neuen Flughafengebühren erhoben werden können. Bislang ist die Erhebung von sogenannten Entgelten oder Gebühren für das Starten, Landen und Abstellen von Flugzeugen oder die Benutzung von Fluggasteinrichtungen durch Paragraph 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Über die Frage, ob die neue Gebühr als eine zusätzliche Gebühr bereits von den Fluggästen in Tegel, Tempelhof und Schönefeld erhoben werden darf, obwohl damit erst in Zukunft entstehende Kosten für einen neuen Flughafen abgegolten werden sollen, streiten sich die Juristen noch.

Auch das Bundeskartellamt weist auf Regelungsbedarf hin. Sollten das Bundesverkehrsministerium oder die Länder auf eine Klarstellung durch ein Bundesgesetz oder eine Verordnung verzichten, bestehe im Zweifel der Verdacht des Preismissbrauchs nach Paragraph 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), erklärt Kartellamts-Sprecher Stefan Siebert. Derzeit beschäftige sich bereits die Neunte Beschlussabteilung des Amtes mit dem Fall.

Prophylaktisch haben die Airlines am Dienstag erneut mit Klage gedroht. Eine Genehmigung der Gebühr durch die zuständigen regionalen Behörden werde man nicht widerspruchslos hinnehmen, betonte Bernhard Liscutin, Sprecher der Luftfahrtgesellschaften in Tempelhof - wer auch immer am Ende den Flughafen baut. Mit einer Feststellungsklage werde man gegen den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgehen. Im Klartext: Das Vertragswerk müsste neu aufgeschnürt werden, womöglich obendrein geprüft werden, ob nach europäischen Rechtsgrundsätzen eine unzulässige Staatsbeihilfe gewährt wurde.

Zur Konsequenz entschlossen sind die Airlines, weil sie davon überzeugt sind, dass der neue Großflughafen auch ohne Gebühren gebaut und betrieben werden könnte. Die Gebühren wollen sie jedenfalls nicht einziehen. "Die müssen schon ein Kassenhäuschen aufstellen", heißt es geschlossen.

Martina Ohm

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