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Muss sich wegen mehrerer Vorwürfe vor Gericht verantworten: Rapper Fler (Archivbild)

© picture alliance / dpa

Acht Anklagen gegen Berliner Rapper: Fler schweigt weiter vor Gericht

Auch im zweiten Prozess-Anlauf sagt Rapper Fler nichts zu den acht Anklagen gegen ihn. Seine Verteidiger sagen: Es handle sich um „viele kleine Delikte“".

Der Berliner Rapper Fler hat sich auch im zweiten Anlauf eines Prozesses um eine Reihe mutmaßlicher Straftaten am Freitag in Schweigen gehüllt. Zuvor hatte die Staatsanwältin zu Verhandlungsbeginn am Amtsgericht Berlin-Tiergarten acht Anklagen verlesen. Die Vorwürfe lauten auf Beleidigung, versuchte Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sachbeschädigung, verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Wegen einer Erkrankung des Rappers war der Prozess Ende November 2020 im ersten Anlauf gescheitert.

Einer der beiden Verteidiger des 38-Jährigen erklärte, es gehe um "viele kleine Delikte". Der Rapper werde "überzogen mit aus dem Zusammenhang gerissenen und an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen". Es sei "erstaunlich, was die Staatsanwaltschaft zusammengekratzt hat". Im Zusammenhang mit den Vorhaltungen wegen Beleidigung müsse beachtet werden, "wer sich äußert". Grobe und rüpelhafte Äußerungen seien im Rapper-Milieu üblich. Der Verteidiger regte auch an, das Verfahren auf wesentliche Vorwürfe zu beschränken. Für den ersten Prozesstag sind zwölf Zeugen geladen - davon 11 Polizisten.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Rapper immer wieder verschiedene Menschen wüst verunglimpft und beleidigt hat. So soll er eine Nachbarin im Juli 2018 wiederholt mit heftigen Worten tief gekränkt haben. Auf einem Videoportal habe er im März 2020 den Rapper Bushido als "Bastard" und "ekeligen Hund" bezeichnet. Verbale Attacken hätten sich auch gegen dessen Ehefrau gerichtet.

Fler - mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky - soll zudem wiederholt Polizisten minutenlang beschimpft haben. Einem Journalisten soll er angedroht haben, ihm die Zähne auszuschlagen. Dem Musiker wird weiter vorgeworfen, unberechtigterweise eine auf ihn bezogene Verkehrskontrolle der Berliner Polizei gefilmt und über soziale Medien verbreitet haben. Vier weitere Prozesstage sind geplant. (dpa)

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