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Berlin: Ärztliche Kunstfehler: Patienten contra Götter in Weiß

Frank Fergin wurde unfreiwillig zum Experten. Der Hellersdorfer weiß alles über Kniescheiben.

Frank Fergin wurde unfreiwillig zum Experten. Der Hellersdorfer weiß alles über Kniescheiben. Er leidet an einer unheilbaren Knochenkrankheit. Immer wieder verrenkt er sich ein Knie und muss im Krankenhaus behandelt werden. Doch von den Ärzten fühlt sich Fergin schlecht betreut. "Ich habe kein Vertrauen mehr zu denjenigen, von denen ich Hilfe brauche", sagt der 29-Jährige. Mit anderen Betroffenen hat er einen Verein gegründet, die "Notgemeinschaft Medizingeschädigter Berlin-Brandenburg".

"Diese dramatische Bezeichnung haben wir mit Bedacht gewählt, denn es geht um Patienten, die in großer Not sind", erklärt Gisela Bartz, die Vorsitzende des gleichnamigen Bundesverbands. Ihr wurden vor 25 Jahren die Gallengänge entfernt. Nach der Operation litt sie jahrelang unter Komplikationen. Sie klagte durch alle Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser sprach ihr 1986 in einem Grundsatzurteil 25 000 Mark Schmerzensgeld zu. Die Ärzte hatten sie nicht über die Risiken des Eingriffs aufgeklärt. Seit 1996 berät die Notgemeinschaft Patienten, die vermuten, dass sie Opfer eines Kunstfehlers geworden sind.

Auch in Berlin häufen sich die Streitfälle. Allein bei der Berufsaufsicht der Berliner Ärztekammer reichten 1999 insgesamt 833 Patienten Beschwerden ein, das waren 30 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor. Auch das Serviceteam Behandlungsfehler der AOK Berlin, das seit einem Jahr betroffene Versicherte berät, hat regen Zulauf. Das Team betreut 702 AOK-Versicherte, die vermutlich falsch behandelt wurden. Die AOK hat an der Feststellung von Kunstfehlern ein handfestes Interesse, denn sie kann die Folgekosten auf die beklagten Ärzte abwälzen. Stellt ein Gericht aufgrund medizinischer Gutachten einen Behandlungsfehler fest, haben die Patienten oft auch Anspruch auf Schmerzensgeld. "Viele sind aber mit der juristischen Seite überfordert, und hier wollen wir helfen", sagt Frank Fergin von der Notgemeinschaft in Berlin. Der Verein vermittelt Kontakte zu Gutachtern und zu Anwälten, die auf Arzthaftung spezialisiert sind. Einer von ihnen ist Dirk Ciper, der derzeit 30 Patienten vertritt. Zu seinen Mandanten gehören die Eltern eines 1999 in der Charité geborenen Mädchens, das nach drei Monaten erblindete. Die Eltern glauben, dass dies durch eine rechtzeitige Diagnose des angeborenen Augenleidens hätte verhindert werden können. Sollten Gutachter und Gerichte diesen Verdacht bestätigen, rechnet Ciper mit bis zu 500 000 Mark Schmerzensgeld. "In den USA bekämen wir in einem solchen Fall das Zwanzigfache", sagt der Anwalt.

Patientenverbände wie die Notgemeinschaft fordern auch in Deutschland eine Ausweitung der Arzthaftung. Damit wäre allerdings für Mediziner ein Berufsrisiko verbunden, das die meisten Fachleute als unzumutbar betrachten. Zudem kann oft nicht geklärt werden, ob Ärzte fahrlässig gehandelt haben, etwa wenn sie Krankheiten nicht gleich erkannten. "Krebs im Frühstadium zum Beispiel ist schwer zu diagnostizieren, weil die Symptome sehr diffus sein können", sagt der Internist Franz-Ferdinand Busch. Auch gebe es keine ideale Behandlung, bei der für sofort eine optimale Lösung bereit stehe. "Wie in anderen Berufen hat auch jeder Arzt schon einmal Fehler gemacht", sagt der Mediziner. "Wäre ich mit einer Forderung in sechsstelliger Höhe konfrontiert, müsste ich meine Praxis schließen."

Andrea Exler

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