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Berlin: Alles auf Anfang im Kopftuch-Streit

Länder treffen sich, um einheitliche Regelung zu finden

Das Bundesverfassungsgericht hat den Kopftuchstreit mit seinem Beschluss über die Klage der Grundschullehrerin Fereshta Ludin zur Ländersache erklärt. Das Land BadenWürttemberg muss die Lehrerin, die im Unterricht ein Kopftuch tragen will, einstellen, solange kein Gesetz existiert, dass dies verbietet. Weil der Streit um die Kopftuch-Frage alle Bundesländer und Behörden angeht, schien eine bundesweit einheitliche Lösung geboten. Die heute beginnende Kultusministerkonferenz will die Frage diskutieren. Doch zeichnet sich bislang keine einheitliche Lösung ab. Einige ostdeutsche Bundesländer sehen gar keinen Handlungsbedarf. Hamburg hat die Frage vor drei Jahren zu Gunsten einer Kopftuch tragenden Lehrerin beantwortet. Rheinland-Pfalz will Streitfälle nicht gesetzlich, sondern durch die Schulaufsicht prüfen lassen. Und Baden-Württemberg will zunächst das Urteil genau prüfen, bevor man über eine gesetzliche Regelung diskutiert. wvb.

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