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Berlin: Allgemeines Zugangsrecht am 17. zur Abstimmung im Bundesrat

Die Berliner Rechtsanwälte können vom 1. Januar an ins Umland ausschwärmen - mit höchster Wahrscheinlichkeit.

Die Berliner Rechtsanwälte können vom 1. Januar an ins Umland ausschwärmen - mit höchster Wahrscheinlichkeit. Umgekehrt ihre Brandenburger Kollegen natürlich auch. Inzwischen hat auch der Rechtsausschuss des Bundesrates mit einer 11:5-Mehrheit dem Gesetzentwurf des Bundestages zugestimmt, der den Anwälten aus West und Ost vor allen Landgerichten im Lande ein Zugangsrecht verschafft. Die Verfassungsbeschwerde von Berliner Anwälten in Karlsruhe ist offenbar hinfällig geworden.

Zum 1. Januar drohte, wie berichtet, eine kuriose juristische Situation. In den alten Ländern gilt bisher die so genannte Lokalisation, die Rechtsanwälte an das Landgericht ihres Zulassungsbezirks bindet. In den neuen Ländern gibt es zwar keine solche "Lokalisation", sie genießen aber Konkurrenzschutz: West-Anwälte haben keinen Zugang. Da die Gerichtsbindung der Anwälte im Westen im nächsten Jahr abgeschafft wird, hätte sich künftig ein Ost-Vorteil ergeben, wie West-Anwälte meinen: Östliche Anwälte hätten im Westen auftreten können, westliche aber weiterhin nicht im Osten. Dies will ein Gesetzentwurf der Koalition im letzten Moment ändern. Rechtsanwälte aus den alten und den neuen Ländern sollen "ab 1. Januar 2000 vor allen Amts- und Landgerichten postulationsfähig" sein, wie der Fachbegriff heißt. Die Kanzleien im Osten brauchten keinen Schutz vor der westlichen Konkurrenz mehr, wird zur Begründung gesagt..

Am 2. Dezember hat der Bundestag den Entwurf angenommen. Im Rechtsausschuss des Bundesrates votierten die Justizminister der fünf neuen Länder zwar dagegen, die der elf alten Länder aber dafür. Am 17. Dezember tagt der Bundesrat das nächste Mal und wird über den Entwurf beschließen. Im Bundesjustizministerium wird mit der Annahme des Gesetzes gerechnet.

Anwälte in Berlin und Brandenburg bereiten sich schon darauf vor, in die Bastionen der anderen Seite vorzustoßen. Bisher brauchten sie eine Korrespondenzkanzlei jenseits der Landesgrenze. Der Kammerpräsident der Berliner Anwälte Kay-Thomas Pohl erwartet, dass sich die gegenseitigen Aktivitäten "die Waage halten".

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