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Berlin: Angestellte verklagt Diplomaten

Neuer Prozess um Misshandlungsvorwürfe

Der saudische Diplomat, der eine Angestellte im Haus seiner Familie eingesperrt, geschlagen und nicht bezahlt haben soll, kann wegen der diplomatischen Immunität vorerst nicht in Deutschland angeklagt werden. Am Dienstag vertagte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung darüber, ob eine Klage gegen den ausländischen Gesandten zulässig ist, auf November. Im Sommer wurde eine Klage wegen Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen aufgrund der diplomatischen Immunität abgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht nun führte in einer Einschätzung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1997 an. Damals hieß es, die diplomatische Immunität sei eine „in sich geschlossene Ordnung“. Der Vorsitzende Richter, Martin Dreßler, sagte aber, er habe „grundsätzlich Sympathien dafür, eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zuzulassen“. Das mutmaßliche Opfer will 70 000 Euro Entschädigung. Klagevertreter wollen einen Präzedenzfall, wie Betroffene vor Gericht gegen Diplomaten vorgehen können und dafür notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, hieß es.

Am Mittwoch hat die Hilfsorganisation Ban Ying Briefe von drei in Diplomatenhäusern angestellten Frauen an Außenminister Westerwelle geschickt. Die Frauen berichten, um Geld betrogen, bedroht und geschlagen worden zu sein. spa

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