Bei der Bekämpfung des Leistungsmißbrauchs können die Außendienste der Arbeitsämter zunehmend auf anonyme Hinweise zurückgreifen. In vielen Fällen seien die Angaben ausgesprochen detailliert, so daß die Ermittler sehr gezielt tätig werden können, heißt es.
Alle Artikel in „Berlin“ vom 18.07.1999
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