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Berlin: Artenschutz: Schmugglern drohen harte Strafen

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) von 1973 umfasst etwa 4000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten. Bei bestimmten Arten wie Asiatischen Elefanten, Nashörner, Seeschildkröten, Menschenaffen, Tiger, einigen Greifvögeln, Kakteen und Orchideen ist der Handel nahezu gänzlich verboten, bei weniger geschützten Arten wie Bären, Otter, Kolibris, Papageien, Eulen, Riesenschlangen, Chamäleons, Vogelspinnen, Korallen, Farnen und einigen Kakteen-Arten gelten Ausfuhrquoten - oder sie müssem aus kontrollierter Nachzucht stammen.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) von 1973 umfasst etwa 4000 Tier- und 40 000 Pflanzenarten. Bei bestimmten Arten wie Asiatischen Elefanten, Nashörner, Seeschildkröten, Menschenaffen, Tiger, einigen Greifvögeln, Kakteen und Orchideen ist der Handel nahezu gänzlich verboten, bei weniger geschützten Arten wie Bären, Otter, Kolibris, Papageien, Eulen, Riesenschlangen, Chamäleons, Vogelspinnen, Korallen, Farnen und einigen Kakteen-Arten gelten Ausfuhrquoten - oder sie müssem aus kontrollierter Nachzucht stammen.

In Berlin und Brandenburg wurden vom Zoll im Jahr 1999 insgesamt 2547 Objekte sichergestellt. "Viel", sagt Claudia Holland von der Zollabteilung in Potsdam. An der Spitze der Schmuggler stehen ahnungslose Touristen. Es droht aber ein Bußgeld bis zu 100 000 Mark oder ein Strafverfahren. Doch die Gerichte urteilen weitaus milder. 1999 ergingen 40 Bußgeldbescheide zwischen 5000 und 10 000 Mark. Von 40 Strafverfahren wurde die Hälfte wieder eingestellt.

Rund 800 Kontrollgänge werden pro Jahr unternommen - "bei mindestens 2400 Handelsorten in Berlin ist das viel zu wenig", klagt ein Mitarbeiter der Senatsumweltverwaltung. "In vielen Bezirken wird gar nicht kontrolliert." Wegen Personalmangels, fehlenden öffentlichen Drucks durch die Naturschutzverbände - oder weil der Job unbeliebt ist.

loy

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