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Berlin: Aubis-Manager Wienhold zieht Berufung zurück

Eine gegen den AubisManager Klaus Wienhold wegen Betruges an Mietern verhängte Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro ist rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil sei sowohl von Wienhold als auch der Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden, teilte die Justiz am Montag mit.

Eine gegen den AubisManager Klaus Wienhold wegen Betruges an Mietern verhängte Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro ist rechtskräftig. Die Berufung gegen das Urteil sei sowohl von Wienhold als auch der Staatsanwaltschaft zurückgenommen worden, teilte die Justiz am Montag mit. Das Amtsgericht Tiergarten hatte Wienhold im Oktober 2003 für schuldig befunden, durch eine falsche Betriebskostenabrechung im Jahr 1999 rund 2000 Mieter von Plattenbauwohnungen um insgesamt 20 000 Euro betrogen zu haben.

Wienholds frühere Lebensgefährtin, die seinerzeit ebenfalls verurteilt wurde, will ihr Berufungsverfahren nach Angaben eines Justizsprechers fortsetzen und einen Freispruch erreichen.

Wienhold muss sich in einem weiteren Verfahren gemeinsam mit seinem Aubis-Geschäftspartner Christian Neuling seit einem Jahr vor dem Landgericht verantworten. Die beiden Manager, die als Schlüsselfiguren im Bankenskandal gelten, sollen einen Betrug zum Nachteil der Berlin Hyp eingefädelt haben – was sie bestreiten. K. G.

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