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Berlin: Auf den falschen Anwalt gesetzt: Auftragsmord erneut vor Gericht

Bundesgerichtshof hatte Bedenken gegen den ersten Verteidiger

Die tödlichen Schüsse fielen vor mehr als neun Jahren. Der Schütze wurde vor acht Jahren verurteilt. Doch die Hintergründe für den Mord an dem Rudower Architekten Gerhard G. beschäftigen die Justiz noch immer. Vor dem Landgericht wird heute der Prozess gegen einen Geschäftspartner des Getöteten neu aufgerollt. Der in erster Instanz wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslänglicher Haft verurteilte Volkmar J. wurde nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) von einem Anwalt vertreten, der möglicherweise nicht alles für seinen Mandanten tat – weil er bereits den Schützen B. und späteren Hauptbelastungszeugen verteidigt hatte.

Der 45jährige J. soll im Streit mit G. um Gelder der gemeinsamen Firma einen Auftragskiller angeheuert haben. Das hatte der Schütze B., ein früherer Mitarbeiter von J., nach sieben Jahren Haft zu Protokoll gegeben. Im ersten Prozess wiederholte B. die schweren Vorwürfe. „Wenn du ihn erwischen kannst, schieß’ drauf“, soll J. gesagt haben. Dieser Aufforderung folgte B. am 7. März 1994. Als G. aus einer Parklücke fahren wollte, trat er an das Auto und feuerte vier Schüsse ab. Ihm seien 10 000 Mark und ein Grundstück dafür versprochen worden. Darauf habe er vergeblich gewartet.

Bereits vor dem Mord soll J. dem Schützen einen Anwalt empfohlen und Tipps gegeben haben: Er solle „auf Macke“ machen, dann sei er schnell wieder frei. Um ein „Lebenslänglich“ kam der Schütze tatsächlich herum. Das Landgericht verurteilte ihn im April 1995 wegen Mordes zu neun Jahren Haft. Er war aus Sicht der Richter wegen Intelligenzschwäche vermindert schuldfähig. Sein Verteidiger war derselbe, der später auch Volkmar J. vertrat.

In erster Instanz hatten die Richter darin keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelverteidigung gesehen. K.G.

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