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Berlin: Auf Ehe und Gewissen

Die beiden Angeklagten sind seit 1982 miteinander verheiratet, der Mann ist Türke, die Frau Deutsche. Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten, um dem Ehemann die Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen, vor der Ausländerbehörde erklärt, sie wohnten zusammen in einer Wohnung.

Die beiden Angeklagten sind seit 1982 miteinander verheiratet, der Mann ist Türke, die Frau Deutsche. Ihnen wird zur Last gelegt, sie hätten, um dem Ehemann die Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen, vor der Ausländerbehörde erklärt, sie wohnten zusammen in einer Wohnung. Da diese Erklärung falsch sei, hätten sie sich strafbar gemacht. Die Hauptverhandlung hat nichts erbracht, was an der Aussage der Angeklagten zu Zweifeln Anlass gäbe. Sie werden freigesprochen.

Diesen Prozess hätte es sich nicht geben dürfen, aus verschiedenen Gründen. Er ist diskriminierend. In ihm werden Menschen nur deshalb schlechter behandelt, weil sie mit einem Ausländer verheiratet sind oder selbst Ausländer sind. Die Ehe wird nämlich nur deshalb angezweifelt, weil der eine Ehegatte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Der Prozess verstößt gegen die Menschenwürde. Die Angeklagten werden aufgefordert anzugeben, welchen Zweck ihre Ehe habe und wo sie sich kennen gelernt haben. So etwas geht niemanden etwas an. Der Prozess verstößt auch gegen Geschmack und Anstand. Die Wohnung der Angeklagten ist durchsucht worden, es ist im Bett nachgesehen worden, in der Schmutzwäsche gestochert worden, im Haus sind Nachbarn zur Wiedergabe von Klatsch und Tratsch aufgefordert worden. Das sind keine Ermittlungen, sondern Schnüffeleien. Die Staatsanwaltschaft wird dringend gebeten, ihre Finger von solchen Sachen zu lassen.

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