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Aufenthaltsrecht: Schulabbrechern droht die Ausweisung

Der Senat hat sich etwas einfallen lassen, um ausländische Jugendlichen zum Lernen zu motivieren: Die Aufenthaltserlaubnis wird vom Schulabschluss abhängig gemacht. Grüne protestieren gegen die neue Verordnung.

Jahr für Jahr verlassen 20 Prozent der ausländischen Schulabgänger die Berliner Oberschulen ohne Abschluss. Im Schuljahr 2006/2007 waren es erneut 963. Ohne Schulabschluss sind die Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt nahezu chancenlos. Viele resignieren und leben von Hartz IV, nicht wenige werden kriminell. Der Senat hat sich nun etwas Neues einfallen lassen, um die Jugendlichen zum Lernen zu motivieren: Wer als ausländischer Jugendlicher seinen Schulabschluss nicht schafft, riskiert künftig die Abschiebung.

Der Grund sind neue „Anwendungshinweise“ zum Aufenthaltsgesetz, die die Berliner Ausländerbehörde im März erlassen hat. Sie legen fest, dass Jugendliche ab 16 Jahren, die keinen deutschen Pass haben, nur dann eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn gesichert ist, dass sie selbst dauerhaft für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, einen Schulabschluss erworben haben, in der Ausbildung sind oder die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz besteht. Sonst komme die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis „nicht in Betracht“, auch keine dauerhafte Niederlassungserlaubnis.

Bis zum 16. Lebensjahr ist der Aufenthaltsstatus der Jugendlichen an den ihrer Eltern gekoppelt. Ab 16 Jahren können sie eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen, ab 18 Jahren müssen sie es. Bislang ist die Aufenthaltserlaubnis der Jugendlichen, auch wenn sie volljährig waren, in der Regel verlängert worden, sagen Experten. Ob jemand einen Schulabschluss erworben hat oder nicht, spielte dabei bislang keine Rolle, sondern lediglich die Frage, ob ein ausländischer Jugendlicher schwere Straftaten begangen hat.

Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat schätzt, dass tausende ausländische Schulversager von den neuen Bestimmungen betroffen sind. Die meisten kommen aus der Türkei, aus arabischen Ländern oder dem ehemaligen Jugoslawien. Viele sind hier aufgewachsen, haben aber nur eine befriste Aufenthaltserlaubnis. Theoretisch könnten sie nun ausgewiesen werden, was vielen nicht bewusst ist.

Erst seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 haben hier geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn die Eltern mindestens acht Jahre in Deutschland leben.

In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin Bilkay Öney zu den neuen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen vermittelt die Innenverwaltung den Eindruck, dass die neuen Regeln nur Wenige treffen werden. Es reiche aus, wenn die Jugendlichen nachweisen, dass sie sich um einen Ausbildungsplatz bemühen, heißt es. Es sei Aufgabe der Schulen und der Jobcenter, Jugendliche unter Druck zu setzen, damit sie einen Schulabschluss machen und einen Ausbildungsplatz suchen, sagt Classen. Das sei nicht Aufgabe der Ausländerbehörde; eine Abschiebungsdrohung aus diesem Grund widerspreche dem Menschenrecht auf Familienschutz. Die Innenverwaltung sieht das anders und verweist darauf, dass man immer noch eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilen könne, selbst wenn Jugendliche es nicht schaffen sollten, nachzuweisen, dass sie sich um einen Ausbildungsplatz bemühen.

„Der eigentliche Skandal ist, dass die neuen Bestimmungen und ihre Konsequenzen noch niemandem richtig bewusst sind und der Senat auch keinen Handlungsbedarf sieht“, sagt Öney. „Gerade zu Schulbeginn sollte den Migranten klar gemacht werden, warum ein Abschluss wichtiger denn je ist. “ Die Schulverwaltung und die Lehrer müssten die Jugendlichen jetzt dringend aufklären.

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