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Nur durch eine "erhebliche Lücke im Sicherheitssystem" wurde der Drogenschmuggel in der JVA Moabit möglich, befand das Gericht. .

© dpa

Aus dem Gericht: Drogen kamen direkt in die Zelle

Ein Häftling wurde als Chef einer Schmugglerbande verurteilt: „Bei mir sah es aus wie im Tante-Emma-Laden“.

Von seiner Zelle aus steuerte Veysel K., der als ein Freund von Rapper Bushido gilt, einen florierenden Schmuggel. „Bei mir sah es aus wie in einem Tante-Emma-Laden“, erklärte der 33-Jährige vor dem Landgericht. Handys, Alkohol, Parfüm, CDs und auch Betäubungsmittel. Haschisch und opiumhaltige Arzneien seien aber nur für seinen Eigenkonsum bestimmt gewesen. Die Richter aber sahen es anders: Wegen bandenmäßigen Handels mit Drogen erhielt Veysel K. drei Jahre und neun Monaten Gefängnis.

„Er ist der Chef der Bande“, sagte der Richter. Möglich aber war der Schmuggel in die JVA Moabit nur durch eine „erhebliche Lücke im Sicherheitssystem“, hieß es im Urteil. Mitarbeiter eines Privatunternehmens, das Häftlinge mit Dingen des persönlichen Bedarfs beliefern darf – zum Beispiel Kosmetik, Batterien, Kaffee – seien nicht ausreichend kontrolliert worden. „Wenn das Gesicht bekannt war, konnten sie einfach auf das Gelände.“ Samstags wurde in Kisten geliefert, was Häftlinge bestellt hatten. Einen der Mitarbeiter habe K. für krumme Touren angeheuert – für 400 Euro pro Woche.

K. saß wegen einer Messerstecherei in einem Café in Untersuchungshaft, als er ab November vorigen Jahres den „Lieferservice“ aufbaute. Er machte Geld, als sein Prozess im Januar begann. Im März flog der Handel auf. Im August wurde K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Er sei seit Jahren medikamentenabhängig, sagte der vielfach vorbestrafte K. im jetzigen Prozess.

Bei den Geschäften halfen Komplizen von außerhalb. Drei Männer saßen mit vor Gericht. Ein 36-jähriger Verwandter von K. gab zu, dass er Handys in Fischdosen versteckt habe. 20 bis 25 Mobiltelefone kamen so in die JVA. K. habe sie verkauft. Eine Bande seien sie aber nicht. Das Gericht verurteilte diesen Mittäter zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Die weiteren Angeklagten sagten, sie hätten nichts von Drogen in Paketen gewusst. Für anderen Angeklagten gab es Bewährungsstrafen.

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