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Berlin: Aus der Traum vom Fliegen?

Für einen Betrieb auch nach der BBI-Eröffnung müsste der Landesentwicklungsplan geändert werden

Heute entscheidet das Berliner Oberverwaltungsgericht, wann der Flughafen Tempelhof geschlossen werden kann – am 31. Oktober 2007, wie es die Luftfahrtbehörde festgelegt hat, oder ein Jahr später, wie es ein Vergleichsvorschlag des Gerichts vorsieht. Spätestens nach der Eröffnung des ausgebauten Flughafens in Schönefeld muss, wie berichtet, nach Auffassung des Gerichts der derzeitigen Rechtslage zufolge der komplette Flugverkehr in Tempelhof eingestellt werden.

IST DAS AUS ENDGÜLTIG?

Theoretisch nein, praktisch ja. Der Landesentwicklungsplan, der Schönefeld als Alleinflughafen und die Schließung von Tegel und Tempelhof vorsieht, könnte zwar dahingehend geändert werden, dass auch in Tempelhof nach der Fertigstellung des Großflughafens zumindest mit Geschäftsflugzeugen weiter geflogen werden kann. Dies wäre allerdings ein Griff in die Trickkiste, wie der Verwaltungsrechtsexperte Reinhard Sparwasser von der Universität Freiburg sagt. Dann müsste aber die erforderliche Abwägung zu einem anderen Ergebnis kommen als bisher. Für Schönefeld als Standort spricht, dass dort weniger Menschen vom Lärm und von einem Absturzrisiko betroffen sind. Und daran würde sich auch in einem neuen Verfahren nichts ändern. Außerdem sind mehrere Jahre erforderlich, um in einem aufwändigen Verfahren einen Landesentwicklungsplan zu ändern. Für Tempelhof könnte das juristische Aus aber bereits 2007 oder 2008 kommen.

GEBEN TEMPELHOF–INVESTOREN AUF?

Nein, heißt es bei der amerikanischen Gruppe CED, die in Tempelhof unter anderem ein ambulantes Gesundheitszentrum schaffen will – mit Flugbetrieb für Geschäftsleute. Auch die Bahn, die einen Antrag gestellt hat, den kompletten Verkehr in Tempelhof zunächst bis zur Eröffnung des BBI-Flughafens in Schönefeld weiterzubetreiben, zieht ihren Antrag nach Angaben eines Sprechers nicht zurück. Bahn und CED hoffen, dass der Senat den Schließungsbeschluss nach der Gerichtsentscheidung nicht vollziehen wird, sondern mindestens bis zur BBI-Eröffnung den Flugverkehr in Tempelhof aufrecht erhält. Diese Zeit solle man nutzen, um die Konzepte zu prüfen.

WIE VERHÄLT SICH DER BUND?

Der Bund, der den größten Teil des Flughafens und des Gebäudes nach einer Schließung zurückerhält, hat bisher kein Konzept für eine Nachnutzung. Damit habe man gewartet, bis feststehe, wann der Flugbetrieb zu Ende gehe, sagte der Vorstand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Dirk Kühnau. Ohne Rechtssicherheit zu haben, lasse sich kein Interessent finden, der ernsthafte Konzepte für eine Nachnutzung entwickele. Eine Ausnahme sei das CED-Konzept, das Kühnau für wirtschaftlich tragbar hält. Da es aber an den Flugverkehr gekoppelt ist, den es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr geben wird, kann es nicht weiter verfolgt werden. Nach der Bestätigung eines Schließungstermins durch das Gericht sei „das Licht aus“, sagte Kühnau. Die Realität könne man nicht negieren. Geplant sei, schnell Gespräche mit dem Senat aufzunehmen, um Konzepte für eine Nachnutzung zu finden.

WER ÜBERNIMMT DIE VERLUSTE?

Die Flughafengesellschaft und der Senat wollen prüfen, ob sie auf den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich eingehen, die Schließung von Ende Oktober 2007 auf Oktober 2008 zu verschieben. Dann müsste die Flughafengesellschaft nochmals ein Defizit in Höhe von rund zehn Millionen Euro ausgleichen. Würde der Flugbetrieb fortgesetzt und von der Bahn übernommen, müsste diese das Defizit ausgleichen.

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