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AUSSCHÜSSE: Öffentlich oder nicht

Dass Ausschüsse im Abgeordnetenhaus öffentlich tagen, hat in Berlin Verfassungsrang. Auch in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses steht im Paragraf 26, dass mit Ausnahme des Vermögens-, Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschusses alle Sitzungen öffentlich sind.

Dass Ausschüsse im Abgeordnetenhaus öffentlich tagen, hat in Berlin Verfassungsrang. Auch in der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses steht im Paragraf 26, dass mit Ausnahme des Vermögens-, Rechnungsprüfungs- und Petitionsausschusses alle Sitzungen öffentlich sind. Ausschüsse im Bundestag, wie jetzt der Haushaltsausschuss beim Auftritt Wowereits zu den Flughafenproblemen, tagen dagegen laut Paragraf 69 Geschäftsordnung grundsätzlich nicht öffentlich. Die Bundestagsabgeordneten könnten theoretisch die Geschäftsordnung ändern und die Ausschüsse öffentlich machen. Dafür gibt es aber keine Mehrheit. Es habe sich bewährt, dass eine offene Diskussion leichter intern gelingt, um auch Kompromisse zu finden, ist aus den Fraktionen zu hören. In vielen Ausschüssen würden vertrauliche Zusammenhänge erörtert. sib

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