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Babytötung: Bewährung für Mutter, die Kind aus Fenster warf

Eine Prostituierte hatte am zweiten Weihnachtstag alleine ein Kind geboren und sofort aus dem Fenster geworfen. Sie wurde nun des Totschlags schuldig gesprochen. Es erging eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

„Sie hat ein Menschenleben weggeworfen“, sagte der Staatsanwalt. Eine Tat, die Adriana-Maria B. vor der Polizei und vor Gericht gestanden hatte. Nicht kaltblütig handelte die 20-Jährige. Verzweifelt sei sie gewesen, habe sich in einer extremen Ausnahmesituation gefunden, hieß es im Urteil. „Es war eine schreckliche Kurzschlussreaktion.“ Adriana-Maria B., die am zweiten Weihnachtstag alleine ein Kind geboren und sofort aus dem Badfenster geworfen hatte, wurde am Donnerstag des Totschlags schuldig gesprochen. Es erging eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Adriana-Maria B. war im Herbst 2010 von Rumänien nach Berlin gekommen, um Geld für ihre zweijährige Tochter zu verdienen. Sie sagte später nicht, ob sie die Reise und die Arbeit als Prostituierte in einer Bar in Charlottenburg freiwillig angetreten hatte oder möglicherweise Menschenhandel und Zuhälterei im Spiel waren. Hinter der jungen Mutter lag bereits eine harte Zeit. Sie war als 14-Jährige von ihrer Mutter auf die Straße gesetzt worden. Seitdem schlug sie sich irgendwie selbst durchs Leben.

„Sie wollte ihrer Tochter einmal ein besseres Leben ermöglichen können“, sagte der Ankläger. Ihr erstes Kind hatte sie in der Heimat bei einer Bekannten gelassen. Die Frauen hatten das sogar notariell vereinbart. Als Adriana-Maria B. ihre Koffer packte, war sie erneut schwanger. Im September kam sie in Berlin an. Spätestens am 14. Dezember wusste sie nach einem Arztbesuch von der Schwangerschaft. Zudem wurde sie von Sozialarbeiterinnen angesprochen. „Sie hat das Problem verdrängt, Hilfsangebote nicht angenommen“, hieß es im Urteil.

Die zierliche Frau mit sehr blassem Gesicht hatte ihren neugeborenen Sohn in den verschneiten Hinterhof geworfen. Danach putzte sie das Badezimmer und setzte sich zurück ins Wohnzimmer zu weiteren Rumänen. Nachbarn entdeckten das wimmernde Baby. Es starb wenig später in einem Krankenhaus an Unterkühlung. Die Mutter saß zu dem Zeitpunkt bereits in Untersuchungshaft.

Zwar gab es von Anfang an ein Geständnis, doch es tauchten Zweifel auf. Als sie von zwei Freundinnen im Gefängnis besucht wurde, sagte Adriana-Maria B.: „Ich war es nicht, aber darüber werde ich nie reden.“ Waren Menschenhändler für den Tod verantwortlich? „Es sei nicht auszuschließen“, sagte die Anwältin. Das Gericht aber hatte keine Zweifel: „Sie war es.“ Auf Adriana-Maria B. warteten nach dem Prozess zwei Sozialarbeiterinnen. „Sie müssen lernen, Hilfe anzunehmen“, gab ihr der Richter mit auf den Weg. Das Urteil ist rechtskräftig.

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