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Berlin: Bahn muss Lärmschutz nachbessern

Die Bahn muss beim Wiederaufbau der Stettiner Bahn zwischen Heinersdorf und Blankenburg für den Lärmschutz der Anwohner ein neues Planfeststellungsverfahren machen. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete jetzt die Absicht der Bahn, den Lärm nur durch ein so genanntes besonders überwachtes Gleis zu reduzieren, als unzulässig.

Die Bahn muss beim Wiederaufbau der Stettiner Bahn zwischen Heinersdorf und Blankenburg für den Lärmschutz der Anwohner ein neues Planfeststellungsverfahren machen. Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnete jetzt die Absicht der Bahn, den Lärm nur durch ein so genanntes besonders überwachtes Gleis zu reduzieren, als unzulässig. Die Genehmigung dazu hatte das Eisenbahn-Bundesamt erteilt. Erforderlich sind jetzt weitere Gutachten. Welche Auswirkungen der Gerichtsbeschluss hat, sei noch offen, sagte Bahnsprecher Andreas Fuhrmann gestern. Ursprünglich wollte die Bahn Mitte des nächsten Jahres mit den Wiederaufbauarbeiten für ein zweites Gleis beginnen. Die Stettiner Bahn ist eine der Verbindungen zum Lehrter Bahnhof.

kt

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