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Berlin: Bankenaffäre: Erste Anklage gegen Chefs

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Spitzenmanagern Bilanzfälschung vor

Die Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Berliner Bankenaffäre erstmals Anklage gegen ehemalige Spitzenmanager erhoben. Die Ermittler werfen Ulf-Wilhelm Decken sowie Jochem Zehlen, Vorstände der zur Bankgesellschaft zählenden Landesbank, Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften vor. Decken und Zehlen sollen Jahresabschlüsse verfälscht haben, weil sie so genannte „Haftungsfreistellungserklärungen“ von 1997 bis 1999 nicht offen gelegt haben. Dadurch drohte der Landesbank nach Auffassung der Ermittler im ungünstigsten Falle eine zusätzliche Haftung von rund 15 Milliarden Euro.

Nutznießer dieser Haftungsfreistellungen waren Komplementäre der umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft. Außerdem die laut Werbung „persönlich haftenden Gesellschafter“ der Weberbank: Diese müssten im Fall einer Schieflage der Weberbank nicht mit ihrem privaten Vermögen gerade stehen. Sie würden nur Tantiemen aus den vorangegangenen zwei Jahren verlieren. Ebenfalls keinen Zugriff auf ihr Privatvermögen hatten die früheren Komplementäre der umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft zu befürchten. Diese sollen von den LBB-Managern vollständig von jeglicher Haftung freigestellt worden sein.

Die Herausgabe von Haftungsfreistellungen im Zusammenhang mit den Immobilienfonds soll deshalb erforderlich gewesen sein, weil sonst wohl niemand bereit gewesen wäre, als Komplementär für die riskanten Milliarden-Geschäfte geradezustehen. Die Bank war auf den Einsatz von Komplementären angewiesen, damit die Fondsgeschäfte nicht schon an bilanziellen Problemen scheitern würden.

Anders liegt der Fall bei der Weberbank: Hier sollte die persönliche Haftung die Bereitschaft der Banker verdeutlichen, notfalls auch mit persönlichem Vermögen für ihre Geschäfte einzustehen. Im Gegenzug sind mit der persönlichen Haftung finanzielle Privilegien verbunden. Für Weberbank-Kunden spielen die Freistellungserklärungen keine Rolle: Im Notfall bekommen sie ihr Geld, weil die Landesbank haftet.

Die angeschuldigten Ex-Vorständler Zehlen und Decken haben nun Gelegenheit, zu der 164 Seiten langen Anklageschrift Stellung zu nehmen. Anschließend wird die zuständige Große Strafkammer des Landgerichts entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird. Zehlen hat nach Angaben der Behörde den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung in Abrede gestellt haben. Decken soll sich bisher nicht geäußert haben. ball

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