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Berlin: Bankgesellschaft Berlin: Aufsichtsräte fühlten sich schlecht informiert

Schwere Vorwürfe haben Mitglieder des Aufsichtsrats gegen den Vorstandsvorsitzenden der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin (BGB) erhoben. Der Konzern ist seit Wochen wegen seiner wirtschaftlichen Schieflage in den Schlagzeilen.

Schwere Vorwürfe haben Mitglieder des Aufsichtsrats gegen den Vorstandsvorsitzenden der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin (BGB) erhoben. Der Konzern ist seit Wochen wegen seiner wirtschaftlichen Schieflage in den Schlagzeilen. Nun entstand im BGB-Kontrollgremium der Eindruck, BGB-Chef Wolfgang Rupf, habe Protokolle früherer Sitzungen "manipuliert". Dieses Eindrucks erwehrte sich der Bankchef vor seinem Kontrollgremium.

Wie dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 16. Februar zu entnehmen ist, das dem Tagesspiegel vorliegt, kam es dabei zu einer spannungsreichen Kontroverse über Widersprüche, falsche Eindrücke und fehlenden Redebeiträgen in den Niederschriften der Sitzungen. Diese Vorwürfe sind nach Auffassung des Wirtschaftsrechts-Experten Strobel gravierend, da die im Aufsichtsrat vertretenen Hauptaktionäre nur anhand umfassender Protokolle die Lage "ihres" Unternehmens nachvollziehen können.

Wortführer bei der Kontroverse waren der Chef der Nord-LB, Manfred Bodin, sowie der ehemalige Bundesbahn-Chef Heinz Dürr. Bodin sitzt im Aufsichtsrat, um die Interessen der Nord-LB zu wahren. Sie ist mit 15 Prozent an der BGB beteiligt. Auf der Aufsichtsratssitzung vom 16. Februar mahnte Bodin Widersprüche in den festgehaltenen Aussagen über die Risikosituation der BGB an. Der Nord-LB-Chef habe in der vorangegangenen Sitzung im Dezember 2000 den Eindruck gewonnen, dass der Bankenkonzern ein gutes operatives Ergebnis erzielen werde. Ferner sei es ihm erschienen, als wären die Risiken im Immobiliengeschäft beherrschbar. Genau dieser Eindruck vermittle auch die vorderen Stellen des Protokolls. Nur, weiter hinten in dem umfangreichen Schriftstück sei von einem Anstieg der Risikovorsorge die Rede, gab Bodin zu Protokoll. Diese Gefahren seien aber nicht in der Sitzung von Rupf so aufgezeigt worden, so beklagte sich Bodin.

Deshalb mahnte der Nord-LB-Chef beim BGB-Vorstand nachdrücklich an, "umfassend und zutreffend über die wahre Risikolage des Konzerns" zu informieren. Er forderte eine "umfassende Offenlegung" der Lage. Bodin verlangte ferner, "alle externen Prüfungsberichte" vorzulegen. Nicht nur Bodin, sondern auch Heinz Dürr, ehemaliger Bahnchef, kritisierte die Protokollführung heftig: Er habe "wichtige Diskussionsbeiträge" ganz vermisst und zwar nicht nur in einer, sondern sogar in mehreren Sitzungsprotokollen.

Zielscheibe der Kritik war nicht nur Aufsichtsratschef Dieter Feddersen, der eine Vorprüfung der Protokolle mit seiner Unterschrift bestätigt, sondern auch BGB-Chef Wolfgang Rupf. Denn im Zentralsekretariat der BGB werden die Protokolle erstellt. So verstand Rupf die Kritik dahingehend, dass der Eindruck einer "Manipulierung" der Protokolle bei den Mitgliedern seines Kontrollgremiums entstanden sei. Dagegen verwahrte er sich.

Der emeritierte Professor für Revision und Treuhandwesen an der Universität Hamburg, Wilhelm Strobel, sagt: "Wenn Bodin und Dürr auf Protokoll-Defizite hinweisen, dann fällen sie ein hartes Urteil über die Beteiligten." Das im April 1998 verabschiedete Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (Kontrag) verpflichte Vorstände von Aktiengesellschaften, ihr ganzes Wirken den Aufsichtsräten offen zu legen.

Fragen, Redebeiträge und Antworten des Vorstandschefs auf Aufsichtsratssitzungen müssten nachvollziehbar in den Protokollen wiedergegeben sein. Denn die Aktionäre könnten sich nur so ein Bild darüber machen, was aus ihrem Kapital wird. Der größte davon ist in diesem Fall das Land Berlin - also der Steuerzahler.

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