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Berlin: Beamte griffen nicht ein, als Kneipenwirtin gequält wurde

Genau 17 Polizisten waren dabei, als am 9. Juni vorigen Jahres zwei Männer die 54jährige Wirtin eines Lokals in Prenzlauer Berg zum Krüppel schlugen.

Genau 17 Polizisten waren dabei, als am 9. Juni vorigen Jahres zwei Männer die 54jährige Wirtin eines Lokals in Prenzlauer Berg zum Krüppel schlugen. 20 Minuten lang griff keiner ein - bis die Täter das Haus verließen. Gegen sechs der Beamten - die ersten am Tatort - hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Der Vorwurf ist ungewöhnlich, "Körperverletzung im Amt" in einer Sonderform. Ein Amtsträger, "der in Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft".

Die Polizisten hätten "die Hosen voll gehabt", sagte damals ein Kollege. Als "Chaotenhaufen", der sich "in gerade grotesker Weise ungeschickt verhalten hat", bezeichnete sie der Richter, der die beiden gewalttätigen Räuber später hinter Gitter schickte. Aber der Fall wirft grundsätzliche und schwierige rechtliche Fragen auf: Wie sehr muss ein Polizist im Einsatz sich selbst gefährden, was darf man in einer gefährlichen Lage von ihm erwarten, darf er feige sein?

Die Anklage ist vom zuständigen Gericht noch nicht zugelassen worden, und das wird nach Einschätzung von Justizsprecherin Michela Blume auch nicht so schnell geschehen. Der Richter hat schon angekündigt, daß er sich wegen der schwierigen Prüfung viel Zeit lassen will. Womöglich müssen Nachermittlungen angestellt werden.

Zivilrechtlich kommt auf das Land Berlin eine "sechsstellige" Forderung der verletzten Wirtin zu, wie ihr Rechtsanwalt Jörg Tänzer gestern sagte.

pen

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