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Beamte haben Kollegen gedeckt: Gericht verurteilt Polizisten nach Prügelattacke

Vier Wochen war vor Gericht gestritten worden: Polizisten hatten einen prügelnden Kollegen gedeckt - jetzt sind sie verurteilt worden.

Vier Polizisten haben aus Sicht eines Amtsgerichts einen prügelnden Kollegen gedeckt. „Sie stimmten überein, dass man die Geschichte unter den Tisch kehren kann“, urteilte die Richterin. Als Motiv sah sie Gedanken wie: „Es muss nicht sein, dass jemand von uns Probleme bekommt. Wir sind die Guten.“ Die Beamten wurden der Strafvereitelung im Amt schuldig gesprochen. Gegen drei der 38 bis 56 Jahre alten Männer ergingen Haftstrafen auf Bewährung von neun bis 14 Monaten. Ein Polizist hatte gestanden. Er soll 10 800 Euro Strafe zahlen. Zwei Beamte wurden freigesprochen.

Vier Wochen lang war vor Gericht gestritten worden. Es ging um den zentralen Zeugen: Jener Beamte, der in der Silvesternacht 2011 in Hellersdorf mit dem Schlagstock zugedroschen hatte – zwei Hiebe gegen den Kopf eines 24-Jährigen, der in eine Rangelei mit einem Betrunkenen verwickelt war. Später stellte er es als Unfall dar. Er sei auf Glatteis ausgerutscht und habe den Mann unglücklich verletzt, wurde protokolliert.

Als der 37-jährige Beamte Z. dennoch wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht saß, überraschte er mit einem Geständnis. Er habe sich damals zunächst selbst anzeigen wollen, es breitete sich aber ein Korpsgeist aus, schilderte er. Z. erhielt im November 2012 zehn Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil wurde rechtskräftig. Er durfte Polizist bleiben. Erst bei einer Strafe über einem Jahr geht der Beamtenstatus zwingend verloren.

Die Richterin hielt den Zeugen für glaubwürdig. Als er die Kollegen erstmals vor Gericht bezichtigte, habe es keinen Deal über eine mildere Strafe im Falle belastender Aussagen gegeben. Zwei Beamte hätten seine Gewalt direkt mitbekommen, zwei Vorgesetzte davon erfahren und die Unfall-Version übernommen. Sie seien wegen ihrer besonderen Verantwortung auch härter bestraft worden. Es wird mit Berufung gegen das Urteil gerechnet.

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