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Beamtenbeleidigung: 3200 Euro Strafe für einen "Witzbold"

Wer sich bei der Polizeikontrolle nicht zurückhalten kann, muss unter Umständen mit einem hohen Bußgeld rechnen. Prominente Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wer in eine Polizeikontrolle gerät, sollte vorsichtig sein mit dem, was er sagt. Einen Polizisten zu duzen und als „Witzbold“ zu bezeichnen, kann schon mal 3200 Euro kosten. So viel muss jetzt der Präsident der Rockergruppe Hells Angels City bezahlen. Er wurde am Mittwoch wegen der Beleidigung während einer Verkehrskontrolle im Sommer 2010 verurteilt. Dass die Geldstrafe ungewöhnlich hoch ist, dürfte mit Vorstrafen und Einkommen des Rockers zusammenhängen. Und damit, dass er gleich sieben Mal „Witzbold“ sagte. „Es gibt keine einheitliche Liste, in der die Beleidigungen mit der Höhe der Geldstrafen festgelegt sind“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Wölky. „Die Strafe hängt vom individuellen Fall ab.“ Manche kommen mit 150 Euro davon, andere zahlen tausende Euro und die Gerichtskosten.

Straffrei ist hingegen eine allgemeine Beschimpfung der Berufsgruppe. „Die Polizei insgesamt ist nicht beleidigungsfähig, sondern nur eine abgrenzbare Person oder Gruppe“, sagt Wölky. Eine Äußerung wie „Alle Polizisten sind Idioten“ sei beispielsweise grundsätzlich erlaubt, solange man dabei nicht auf einen konkreten Beamten zeigt. Trotzdem helfe ein taktische Wortwahl nur wenig. „In der Theorie darf die Aussage eines Polizisten vor Gericht nicht schwerer wiegen als die eines normalen Bürgers. In der Praxis ist es aber leider oft der Fall.“ Im Zweifelsfall gilt also: Lieber den Mund halten, als eine Anzeige zu riskieren.

Der Grünen-Politiker Özcan Mutlu wurde 2001 von einem Polizisten angezeigt, weil er „Du kannst den Wagen abschleppen“ gesagt hatte. Obwohl sich Mutlu während des Gesprächs für das Duzen entschuldigt hatte, verurteilte das Amtsgericht ihn zu 2000 Euro Geldstrafe. Der Politiker legte Berufung ein. Erst nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde er 2005 vom Landgericht freigesprochen.

Doch es gibt auch Ausnahmen. 2006 sollte Entertainer Dieter Bohlen verurteilt werden, weil er einen Polizisten geduzt hatte. Doch bei dem Promi lief es ganz anders. Er wurde mit einer merkwürdigen Begründung sofort freigesprochen. Das Duzen gehöre „zu seinen normalen Umgangsformen“, da er „augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag“ lege, urteilte der Richter. Das Duzen des Beamten durch Bohlen müsse deshalb als „Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt“ gewertet werden.

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