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Berlin: Beamter folgte Gewissen statt Vorgesetzten

Gericht: 58-Jähriger wird aus dem Dienst entfernt

Ein aufmüpfiger Beamter, der nach seinen Angaben seinem Gewissen folgte, auch wenn seine Handlungen dann zum Teil gegen die Vorschriften verstießen, muss jetzt den Dienst verlassen. Ein Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts bestätigte in einem auf Antrag des Klägers öffentlichen Verfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, Ulrich H. aus dem Dienst zu entfernen. Damit verliert der 58-jährige Beamte auch seine Versorgungsansprüche; er wird aber auf Angestelltenbasis nachversichert, um später Rente beziehen zu können.

H. hatte seine Vorgesetzten bei verschiedenen Dienststellen, zu denen er nach und nach versetzt worden war, mehrfach verärgert und immer wieder nach eigenem Ermessen gehandelt – etwa wenn er Auflagen für das Führen von Fahrtenbüchern erteilte, über die Notwendigkeit einer Eidesstattlichen Versicherung nach dem Verlust eines Führerscheins entschied oder wenn es um die Befreiung von der Pflicht ging, Gehwege von Schnee und Eis freizuräumen. Hier nahm H. Anwohner mehr in die Pflicht, als es die gängige Verwaltungspraxis vorsah.

Er habe Gefahren für Fußgänger verhindern wollte, hatte H. diesen Schritt begründet. Deshalb habe er sich auch an die Öffentlichkeit gewendet. Der Tagesspiegel hatte darüber berichtet.

Diese „Flucht in die Öffentlichkeit“ sei unzulässig gewesen, urteilte jetzt das Oberverwaltungsgericht. In den anderen Fällen habe der Beamte gegen die Gehorsamspflicht verstoßen. Obwohl man keine Duckmäuser fördern wolle, so das Gericht, seien die Dienstvergehen insgesamt so gravierend gewesen, dass H. aus dem Dienst entfernt werden musste. Eine „Massenverwaltung“ erfordere eine einheitliche Handhabung durch die ausführenden Beamten.

H., der für die einen ein Quälgeist war, für andere dagegen ein Querdenker, erhält noch ein halbes Jahr lang ein Übergangsgeld. Danach ist er arbeitslos. Er ruft jetzt nach seinen Angaben das Bundesverfassungsgericht an.

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