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Berlin: Beleidigung: Gewendet

Ein Schelm, wer glaubt, dass Straßenmusikanten mit Berliner Zungenschlag so häufig kontrolliert werden wie solche aus der Ukraine. Die Polizei könnte uns und den Zehlendorfern aber jederzeit klar machen, dass sie im Einzelfall jedenfalls alle gleich behandelt - wozu sie gesetzlich ohnehin verpflichtet ist.

Ein Schelm, wer glaubt, dass Straßenmusikanten mit Berliner Zungenschlag so häufig kontrolliert werden wie solche aus der Ukraine. Die Polizei könnte uns und den Zehlendorfern aber jederzeit klar machen, dass sie im Einzelfall jedenfalls alle gleich behandelt - wozu sie gesetzlich ohnehin verpflichtet ist. Das können wir glauben, oder uns an Ausnahmen erinnern. Nur geht es hier gar nicht um die Polizei, es geht um die Justiz.

Die Justiz hat eine provozierende Meinungsäußerung, die gar keinen einzelnen Adressaten hatte, gewissermaßen umgedreht: Diejenigen, die sich um eine Ausländerin kümmerten, haben jetzt eine Art von "Ausländerfeindlichkeit gibt es nicht"-Delikt am Hals. Wer anderes argwöhnt, ist ein Ehrverletzer. Da könnten allerdings noch ganz andere beleidigt sein als der Zehlendorfer Polizist.

Seine Sensibilität als Mensch ist ihm natürlich unbenommen. Strafanträge kann jeder stellen. Aber uns drängt sich doch leider die Frage auf, ob die Behandlung dieses Falles eine andere gewesen wäre, wenn es nicht um einen Polizisten gegangen wäre.

pen

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