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BELEIDIGUNG IM AUSSCHUSS: Fehlende Debattenkultur

Zum politischen Alltagsgeschäft gehören Debatten, in denen mit verbaler Schärfe um die Sache gestritten wird. Dazu zählen auch deftige Ausdrücke.

Zum politischen Alltagsgeschäft gehören Debatten, in denen mit verbaler Schärfe um die Sache gestritten wird. Dazu zählen auch deftige Ausdrücke. Sie dürfen jedoch nicht beleidigend sein, nicht rassistisch, diskriminierend oder sexistisch. In dieser Legislaturperiode wurde der Sonderausschuss zu den Wasserverträgen gebildet. Er soll die umstrittenen Verträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe öffentlich prüfen. Viele Mitglieder des Berliner Wassertisches, der die Offenlegung der Verträge per Volksentscheid betrieben hatte, besuchen den Sonderausschuss. Man hört dort lautstarke Beifalls- und Ablehnungsbekundungen, die laut Geschäftsordnung unzulässig sind. In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde die Parlamentsberichterstatterin des Tagesspiegels am Pressetisch von einem Wasser-Aktivisten als „Fotze“ bezeichnet. Die Beleidigung wurde leise geäußert, sie war kaum zu hören. Generell ist es Aufgabe des Präsidiums beziehungsweise des Ausschussvorsitzenden, nach eigenem Ermessen gegen Störungen vorzugehen. Sabine Beikler

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