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Berlin: Berlin Hyp: Grüne fordern Trennung von Amt und politischem Mandat

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky hat vor der Abgeordnetenhauswahl 1995 "zum Zweck des Wahlkampfes und der politischen Arbeit" von den Aubis-Geschäftsführern und CDU-Mitgliedern Christian Neuling und Klaus Wienhold je eine Spende von 20 000 Mark "zum Zweck des Wahlkampfes und der politischen Arbeit" erhalten. Landowsky bestätigte dies gestern dem Tagesspiegel.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky hat vor der Abgeordnetenhauswahl 1995 "zum Zweck des Wahlkampfes und der politischen Arbeit" von den Aubis-Geschäftsführern und CDU-Mitgliedern Christian Neuling und Klaus Wienhold je eine Spende von 20 000 Mark "zum Zweck des Wahlkampfes und der politischen Arbeit" erhalten. Landowsky bestätigte dies gestern dem Tagesspiegel. Das Unternehmen Aubis erhielt ab Mitte der neunziger Jahre über 600 Millionen Mark Kredite von der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank (Berlin Hyp), deren Vorstandssprecher Landowsky ist.

Er habe das Geld gegen Quittung sofort an die CDU weitergeleitet, sagte Landowsky. Neuling und Wienhold erteilten ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der Spendenzahlung erst, als ihnen klar wurde, dass der Vorgang in der Presse veröffentlicht wird. Noch gestern Mittag sagte Wienhold auf Anfrage: "Ich sage nichts dazu, ich kommentiere das nicht." Zuwendungen an Parteien müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden, wenn sie die 20 000-Markgrenze überschreiten. Landowsky versicherte, dass beide Wahlkampfspenden "in keinem Zusammenhang mit meiner beruflichen Tätigkeit stehen."

Der Fraktionschef der Grünen, Wolfgang Wieland, gluabt ihm das nicht.

Angesichts der Doppelrolle, die Klaus Landowsky als CDU-Fraktionschef und Vorstandssprecher der Berlin Hyp spielt, wollen SPD und PDS einen Antrag der Grünen zur Verschärfung des Wahlrechts unterstützen. Nach geltendem Recht darf ein Abgeordneter kein Unternehmen leiten, das zu mehr als 50 Prozent dem Land Berlin gehört. An der Berlin Hyp ist die öffentliche Hand indirekt, über die Bankgesellschaft, zu 49,59 Prozent beteiligt.

Die Grünen fordern jetzt eine Neuregelung, die eine Unvereinbarkeit von beruflichem Amt und Parlamentsmandat schon dann vorsieht, wenn das Land "in maßgeblicher Form" beteiligt ist. Die zulässige Grenze für eine öffentliche Beteiligung müsse deutlich nach unten gesetzt werden. Auf diese Weise, so die Grünen, sollten Interessenkollisionen und -verquickungen vermieden werden. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus-Uwe Benneter, verfolgt die Absichten der Grünen mit Sympathie. "Ich gehe davon aus, dass ein solcher Antrag in der SPD auf breite Unterstützung stößt." Es gehe darum, indirekte Einflussnahmen von Unternehmen auf Parlament und Verwaltung "in den Griff zu bekommen."

Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Hans-Georg Lorenz, sagte gestern: "Alles, was zu einer Entzerrung von öffentlichen und privaten Interessen beiträgt, ist gut." In einem Brief an den SPD-Landeschef Peter Strieder warnt Lorenz vor der "Vetternwirtschaft des Herrn Landowsky", dem offenbar nur aufgrund seiner politischen Position ein Rücktritt vom Bankvorstandsposten bisher erspart geblieben sei. Ein Untersuchungsausschuss in Sachen Bankgesellschaft sei unumgänglich. Die PDS-Fraktion unterstützt ebenfalls die Intentionen, die hinter dem Grünen-Antrag stecken. Eine Änderung des Wahlgesetzes müsse aber sorgfältig geprüft werden.

PDS und Grüne haben dem parlamentarischen Vermögensausschuss bzw. Finanzsenator Peter Kurth inzwischen lange Fragekataloge vorgelegt, um die "Situation der Bankgesellschaft" und strittige Kreditgeschäfte aufzuklären. Von der Beantwortung wollen sie es abhängig machen, ob anschließend ein Untersuchungsausschuss eingesetzt wird.

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