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Tempelhof: Berlin kauft Flughafengelände für 35 Millionen Euro

Die Bundesanteile am ehemaligen Flughafen Tempelhof gehören ab Herbst 2009 dem Land Berlin. Der Senat stimmte am Dienstag dem Kauf zu, Berlin muss dafür 35 Millionen Euro zahlen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Bundesanteile am ehemaligen Flughafen Tempelhof gehören ab Herbst 2009 dem Land Berlin. Der Senat stimmte am Dienstag dem Kauf zu, Berlin muss dafür 35 Millionen Euro zahlen. Grundlage für den Preis ist ein amtliches Gutachten, dass den Verkehrswert der Immobilie auf 40 Millionen Euro schätzte. Übereignet werden 53 Prozent der Freiflächen und 83 Prozent des Flughafengebäudes.

Im Kaufvertrag steht auch, wer die Kosten für die Beseitigung möglicher Umweltschäden tragen muss. Erkannte Altlasten trägt in den nächsten zehn Jahren zu 90 Prozent der Bund, den Rest zahlt Berlin. Bisher wurden nur geringfügige Boden- und Gewässerverschmutzungen durch Stichproben bekannt.

Der Bund und Berlin einigten sich auch darauf, wie künftige Wertsteigerungen des Areals durch die bauliche Entwicklung aufgeteilt werden. Innerhalb der kommenden zehn Jahre stehen dem Bund 20 Prozent der Entwicklungsgewinne zu, allerdings nur bei neuem Bauland. Grundstücksteile, die bereits erschlossenes Bauland sind (zum Beispiel am Columbiadamm) fallen nicht unter diese Regelung. Der Kaufvertrag geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Berliner Senat und dem Bundesfinanzministerium zurück. Als alleiniger Eigentümer des 386 Hektar großen Tempelhofer Feldes und des Hauptgebäudes kann der Senat die weitere Entwicklung des ehemaligen City-Airports eigenverantwortlich vorantreiben.

Allerdings muss Berlin in Zukunft auch die laufenden Kosten für das Areal alleine tragen. Der CDU-Haushälter Florian Graf schätzt die finanziellen Risiken für das nächste Jahrzehnt auf 450 Millionen Euro. Er hält den Kauf der Bundesanteile für unverantwortlich und fordert das Abgeordnetenhaus auf, dem Kaufvertrag nicht zuzustimmen. Das Bundesfinanzministerium und die Fachausschüsse im Bundestag und Bundesrat müssen auch noch ihren Segen geben.

Die oberste Luftaufsichtsbehörde Berlins hat Anfang der Woche den Bescheid zur Entwidmung des Flughafengeländes erteilt. Er wird bestandskräftig, sobald das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde des allerletzten Klägers gegen die Flughafenschließung abgewiesen hat.

Derweil ließ der Senat ein Volksbegehren zu, dass den Ex-Flughafen unter Denkmalschutz stellen und als Weltkulturerbe anmelden will. Die Forderung nach Aufrechterhaltung des Flugbetriebs wurde als rechtlich unzulässig abgelehnt. Ulrich Zawatka-Gerlach

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