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Berlin weitet die Maskenpflicht aus.

© Christoph Soeder/dpa

Berlin verschärft die Corona-Regeln: Auf diesen zehn Straßen gilt nun Maskenpflicht

Mund-Nasen-Schutz muss in Berlin künftig auch auf Märkten und vollen Straßen getragen werden. Private Feiern werden weiter beschränkt.

In Berlin muss im öffentlichen Raum künftig verstärkt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Senat hat am Dienstag beschlossen, die Maskenpflicht auf Bereiche auszuweiten, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist. Sie soll künftig auch für Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkte gelten, sowie für Malls und Warteschlangen.

Auch in zehn auf Empfehlung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) ausgewählten Straßen im ganzen Stadtgebiet müssen Berliner künftig eine Maske anlegen – von Friedrichshagen bis zur Altstadt Spandau: die Steglitzer Schlossstraße, die Bergmannstraße in Kreuzberg, die Friedrichstraße, den Ku'damm, die Bölschestraße in Friedrichshagen, die Karl-Marx-Straße in Neukölln, die Tauentzienstraße, die Altstadt Spandau, die Wilmersdorfer Straße und die Alte Schönhauser Straße.

„Die Liste muss nicht abschließend sein“, sagte Müller. Darüber hinaus sei jede Person angehalten, überall in der Öffentlichkeit, wo es eng ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Eine Pflicht zum Tragen des Schutzes greift bisher sowieso schon in Geschäften, Bussen und Bahnen, in Büros, in Gaststätten abseits des Tisches oder in Schulen – hier allerdings nur außerhalb des Unterrichts und auch nicht auf dem Pausenhof.

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Weitere Einschränkungen bei privaten Feiern

Die Koalition hat sich außerdem darauf geeinigt, dass sich künftig bei privaten Feiern im Freien nur noch 25 statt wie bisher 50 Personen treffen dürfen. In Innenräumen darf ein Haushalt maximal fünf Gäste empfangen oder zwei Haushalte dürfen sich treffen.

Die von Müller als „5er-Regelung“ bezeichnete Beschränkung war in ähnlicher Form auch für Treffen im Freien im Gespräch. Die SPD hätte sie Müller zufolge gern umgesetzt, „aber man muss in einer Koalition immer abwägen und einen gemeinsamen Weg finden“. Dem Vernehmen nach hatte vor allem die Linke Einwände.

Sperrstunde bleibt vorerst erhalten

Erhalten bleibt Berlin die Sperrstunde, wonach Bars, Restaurants und Spätis um 23 Uhr ihre Türen schließen müssen und Tankstellen keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Der Senat will die Regelung mit Hilfe einer Verordnung und einer Gesetzesänderung absichern.

Denn das Verwaltungsgericht hatte am vergangenen Freitag entschieden, die Sperrstunde halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Seitdem gilt sie weiter – vorerst aber nicht für die elf klagenden Bars. Über die Beschwerde des Senats ist noch nicht entschieden.

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In Anspielung auf den Rechtsstreit sagte Müller, seine Sorge sei, „dass sich Einzelne so lange das letzte, letzte Stückchen Egoismus einklagen“, bis im Sinne eines Lockdowns wieder alle betroffen seien. Es komme nun auf die Disziplin jedes einzelnen an, die Regeln umzusetzen.

„Nicht mehr viele Möglichkeiten, einen Lockdown zu verhindern“

Emotional sprach der Regierende Bürgermeister auch über den Entscheidungsprozess zu den Kontaktbeschränkungen. „Inwiefern können Familien weiter zusammen sein?“ Dies sei eine der schwierigsten Fragen gewesen, für die es eine Antwort brauchte, sagte Müller.

Der Regierende zeigte sich besorgt aufgrund des rasanten Anstiegs der Corona-Infektionen. „Wenn wir es nicht schaffen, die Infektionszahlen zu bremsen, wird es weitere Einschränkungen geben müssen“, sagte er. „Wir haben nicht mehr viele Möglichkeiten, einen erneuten Lockdown zu verhindern.“

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Berlin erreichte am Dienstag mit 822 neu gemeldeten Corona-Fällen innerhalb eines Tages einen neuen Höchstwert während der Pandemie. Einen temporären Lockdown als Maßnahme zur Eindämmung der Zahlen, wie ihn Pankows Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) vorschlägt, will der Regierende aber nicht. „Auch ein zweiwöchiger Lockdown hat dramatische Folgen, etwa für das Bildungssystem und die Wirtschaft.“

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