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Berlin: Berlin vor der Wahl: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, braucht um seine Stimme bei den Wahlen am 21. Oktober dennoch nicht zu bangen.

Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, braucht um seine Stimme bei den Wahlen am 21. Oktober dennoch nicht zu bangen. Berliner Wahlberechtigte, die noch keine Benachrichtigung erhalten haben, können Einblick ins Wählerverzeichnis nehmen. Vom 1. bis zum 5. Oktober sind die Bezirkswahlämter zu diesem Zweck von 8 bis 18 Uhr geöffnet (mit Ausnahme von Mittwoch, 3. Oktober). Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber wahlberechtigt ist, kann bis zum 5. Oktober um 18 Uhr Einspruch erheben. Diejenigen, die am Wahltag ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, sollten ihren Personalausweis oder Pass mit ins Wahllokal bringen.

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