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Berlin: BERLIN: WENIGER BEZIRKE MIT MEHR AUFGABEN

Zehn Jahre nach der Reichsgründung wird die Hauptstadt Berlin ein selbstständiger Verwaltungsbezirk mit kommunalen Rechten. Die Macht liegt aber beim Polizeipräsidenten, der im Auftrag des preußischen Innenministeriums quasi Regierungspräsident ist.

Zehn Jahre nach der Reichsgründung wird die Hauptstadt Berlin ein selbstständiger Verwaltungsbezirk mit kommunalen Rechten. Die Macht liegt aber beim Polizeipräsidenten, der im Auftrag des preußischen Innenministeriums quasi Regierungspräsident ist.

1911: Gründung eines Zweckverbands, um die überörtlichen Verkehrs und Versorgungsprobleme und die Stadtplanung im Großraum Berlin besser in den Griff zu bekommen.

1920: Das Groß-Berlin-Gesetz gemeindet viele Dörfer und Vororte ein. Berlin wird in 20 Bezirke unterteilt und eine zweistufige Einheitsgemeinde geschaffen: mit dem Magistrat und den Bezirksverwaltungen.

1933: Die Nationalsozialisten schaffen die kommunale Selbstverwaltung ab.

1945: Nach der Teilung der Stadt wird in West-Berlin die Einheitsgemeinde mit einer Senats- und einer Bezirksverwaltung wieder hergestellt. Die Senatsverwaltungen sind oberste Landesbehörde, die Bezirke nehmen kommunale Aufgaben wahr, sind aber weder rechtlich noch finanziell selbstständig. In Ost-Berlin dominiert der DDR-Zentralstaat die Arbeit der Stadt- und Bezirksbehörden.

1990: Nach der Wiedervereinigung wird der zweistufige Verwaltungsaufbau mit nunmehr 23 Bezirken beibehalten.

1995: Die Bezirke dürfen ihre Haushaltspläne eigenverantwortlich aufstellen. Außerdem wird ihnen die Bebauungs- und Landschaftsplanung überlassen.

2001: Eine Gebietsreform verringert die Zahl der Bezirke von 23 auf zwölf. Verbunden wird dies mit einer Verlagerung zusätzlicher Aufgaben in die Bezirksämter. Der Senat soll sich auf seine ministerialen Aufgaben und auf Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung konzentrieren.

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