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Gregor S. vor Gericht.

© Jörg Carstensen/dpa

Berliner Arzt erstochen: Revision gegen Mord-Urteil im Fall von Weizsäcker eingelegt

Zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Haft hatte das Gericht den 57-jährigen Attentäter verurteilt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit der Tat befassen.

Der gewaltsame Tod des Berliner Arztes Fritz von Weizsäcker wird die Justiz weiter beschäftigen. Der als Mörder Verurteilte habe mit seinen Anwälten Revision eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch. Damit wird der Fall dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

Der 57-Jährige aus Andernach in Rheinland-Pfalz war am 8. Juli wegen Mordes an dem Mediziner und versuchten Mordes an einem Polizisten zu einer Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker (1920-2015). Laut Urteil hatte der Lagerist heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen dem jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik am 19. November ein Messer in den Hals gerammt.

Der Professor starb. Der Polizist, der den Angreifer überwältigte, wurde schwer verletzt. Der 57-Jährige hatte die Tat gestanden, aber bis zum Schluss keine Reue gezeigt. Weil er nicht an den früheren Bundespräsidenten kam, habe er die Familie ins Visier genommen.

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Er habe die Tat „aus politischer Überzeugung und nicht aus Wahn heraus begangen“. Ein Anschlag auf die Familie sei sein „Lebensziel“ gewesen, hatte er im Prozess gesagt.

Weil der deutsche Angeklagte wegen einer psychischen Störung laut einem Gutachten in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war, erging gegen ihn keine lebenslange Freiheitsstrafe, wie sie sonst bei Mord verhängt wird. (dpa)

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