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Berlin: Berliner Chronik: 11. April 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir: Leichtes Heizöl darf seit dem 1. April nur dann in den Verkehr gelangen, wenn es bestimmte Kennzeichnungsstoffe enthält, nämlich einen roten Farbstoff und einen auch in kleinsten Mengen noch nachweisbaren Indikator.

Vor 25 Jahren berichteten wir: Leichtes Heizöl darf seit dem 1. April nur dann in den Verkehr gelangen, wenn es bestimmte Kennzeichnungsstoffe enthält, nämlich einen roten Farbstoff und einen auch in kleinsten Mengen noch nachweisbaren Indikator. Darauf hat die Oberfinanzdirektion Berlin noch einmal hingewiesen. Sie betont, daß sich Kraftfahrer auf Treibstoffkontrollen einstellen müssen. Die Heizölkennzeichnung soll verhüten, daß Kraftfahrer statt Dieselkraftstoff (Steuersatz 41,45 Pfennig pro Liter) das niedrig besteuerte leichte Heizöl (Steuersatz 0,83 Prennig pro Liter) in ihren Tank schütten. Nach Mitteilung der Oberfinanzdirektion Berlin belief sich der Steuerausfall durch "Verdieselung" von Heizöl bislang auf rund 300 Millionen Mark pro Jahr. Zur Unterscheidung sprechen die Fachleute seit dem 1. April von "weißer Ware" (Dieselkraftstoff) und "roter Ware" (leichtes Heizöl). Wer mit roter Ware im Tank angetroffen wird, hat mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung zu rechnen. Auf jeden Fall wird die Mineralölsteuer fällig, wobei das Fassungsvermögen des Tanks ausschlaggebend ist. Die "rote Ware" wird abgefüllt und sichergestellt.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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