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BERLINER Chronik: 12. Dezember 1990

Vor 20 Jahren zogen Ost-Berliner Richter vor das Arbeitsgericht

Die Schaffung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit in Ost- und West-Berlin ist nicht einfach und bringt etliche Probleme mit sich. Wegen der Versetzung der Ost-Berliner Richter in den Wartestand mit 70 Prozent der Bezüge klagen 49 von ihnen vor dem Arbeitsgericht. Im Einigungsvertrag besteht hier offenbar eine Berliner Lücke. Die Kläger argumentieren, dass im Einigungsvertrag gar keine Warteschleife für Ost-Richter vorgesehen ist, sondern nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes Ost. Das Problem stellt sich auch nur in Berlin.

Die West-Berliner Justiz ist ja seit dem 3. Oktober, also dem Tag der Einheit, auch für Ost-Berlin zuständig, die Ost-Berliner Gerichtsbarkeit damit erloschen. In den neuen Ländern amtieren hingegen die alten Gerichte weiter. Nach der eigenen Berliner Landesregelung können sich die Ost-Berliner Richter während ihrer Zeit im Wartestand, der je nach Alter sechs bis neun Monate dauert, neu bewerben. Sie werden überprüft, durch den Richterwahlausschuss geschleust und dann bei erfolgreicher Bewerbung als Richter auf Probe eingestellt.

Der Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht endet eine Woche später mit einem komplizierten vorläufigen Vergleich hinsichtlich der Richterbezüge im Wartestand. Gru

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