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Berlin: Berliner Chronik: 15. Dezember 1975

Die Bundesregierung hat bestätigt, daß auch ihr Fälle bekannt geworden sind, in denen Kinder von bei Fluchtversuchen entdeckten Eltern in der DDR zur Adoption freigegeben wurden. Staatssekretär Bölling bestätigte damit Vorgänge, die durch das Nachrichtenmagazin "Spiegel" ans Licht kamen.

Die Bundesregierung hat bestätigt, daß auch ihr Fälle bekannt geworden sind, in denen Kinder von bei Fluchtversuchen entdeckten Eltern in der DDR zur Adoption freigegeben wurden. Staatssekretär Bölling bestätigte damit Vorgänge, die durch das Nachrichtenmagazin "Spiegel" ans Licht kamen. Sie haben in Bonn heftige Empörung ausgelöst. Bölling sagte, die Bundesregierung wisse von zwei der im "Spiegel" veröffentlichten drei Fälle. Offenbar handelt es sich um die Fälle G. und K.. Diese beiden Ehepaare waren nach mißlungener Flucht und Verurteilung vorzeitig aus DDR-Haft in die Bundesrepublik entlassen worden. Ihre 5- bis 9jährigen Kinder werden jedoch in der DDR festgehalten, wo sie von linientreuen DDR-Bürgern adoptiert werden sollen. Bei dem dritten im "Spiegel" veröffentlichten Fall handelt es sich um das Leipziger Arzt-Ehepaar K., das nach mißlungener Flucht zu vier beziehungsweise dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde und noch in DDR-Haftanstalten einsitzt. Ihre beiden Kinder, ein und drei Jahre alt, sollen ebenfalls von Fremden adoptiert werden, was die Eltern aber noch nicht wüßten.

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