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BERLINER Chronik: 16. Juli 1983

Vor 25 Jahren bekam ein Vater kein Mutterschaftsgeld

Väter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dies entschied gestern das Sozialgericht, das sich damit Urteilen anderer Sozialgerichte im Bundesgebiet angeschlossen hat. Vergeblich hatte der klagende Vater einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes geltend gemacht. Der Kläger hatte von seinem Arbeitgeber Mutterschaftsurlaub bekommen, während seine Ehefrau nach der Geburt des Kindes im März 1981 ihrer Betätigung als Lehrerin weiter nachgegangen war. Die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) lehnte indessen die Zahlung des Mutterschaftsgeldes in Höhe von 3070 Mark ab. In ihrer Begründung bezog sich die DAK im wesentlichen auf die Argumente der Entscheidungen der Sozialgerichte, die auch dem gestrigen Urteil zugrunde liegen. Indem Väter von Leistungen im Sinne des Mutterschaftsgesetzes ausgenommen worden seien, habe der Gesetzgeber eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung mit Rücksicht auf die physischen und psychischen Belastungen der natürlichen Mutter vorgenommen. Es handele sich bei der Regelung nicht um ein Elternurlaubsgesetz.

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