zum Hauptinhalt

Berlin: Berliner Chronik: 16. Juni 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Am 21. Juni, wird die neue gesetzliche Regelung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch wirksam.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Am 21. Juni, wird die neue gesetzliche Regelung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch wirksam. Zum gleichen Zeitpunkt stellt die Gutachterstelle der Ärztekammer, die bisher alle Anträge auf eine legale Unterbrechung genehmigen musste ihre Arbeit ein. Vier Voraussetzungen müssen auch in Zukunft erfüllt sein, wenn eine Frau die Schwangerschaft nicht austragen will: Es muß eine Indikation vorliegen: dann muß eine Beratung über öffentliche und private Hilfen nachgewiesen werden; drittens ist eine Beratung über die ärztlich bedeutsamen Gesichtspunkte der Unterbrechung zu attestieren; und viertens muß die ärztliche Bestätigung einer Indikation vorgelegt werden können. Der Indikationskatalog wird erweitert. Sah der Paragraph 218 bisher nur die medizinische Indikation vor, so gelten in Zukunft auch die eugenische, kriminologische und soziale Indikation. Bei voraussehbarer, schwerer Schädigung des erwarteten Kindes, bei den Folgen einer Vergewaltigung und bei besonderen persönlichen Notlagen ist ebenfalls ein gesetzlich zulässiger Schwangerschaftsabbruch denkbar.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false