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Berlin: Berliner Chronik: 24. November 1976

Die starre Trennung zwischen stationärer und ambulanter Krankenversorgung sollte, darüber sind sich in der Regel alle diskutierenden Gruppen einig, im Interesse eines rationeller gegliederten Gesundheitswesens nach und nach aufgelockert werden. Nach den Vorstellungen der Gesundheitsverwaltung sollten nun nach den vielen theoretischen Erörterungen auch einige praktische Versuche gemacht werden.

Die starre Trennung zwischen stationärer und ambulanter Krankenversorgung sollte, darüber sind sich in der Regel alle diskutierenden Gruppen einig, im Interesse eines rationeller gegliederten Gesundheitswesens nach und nach aufgelockert werden. Nach den Vorstellungen der Gesundheitsverwaltung sollten nun nach den vielen theoretischen Erörterungen auch einige praktische Versuche gemacht werden. Der Zeitpunkt sei günstig, da der Bundestag gerade die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen habe. So kann vom nächsten Jahr an in den beiden psychiatrischen Krankenhäusern in Berlin die Erlaubnis erteilt werden, Patienten, bei denen eine stationäre Behandlung nicht unbedingt erforderlich ist, ambulant zu versorgen. Gefordert worden ist die Behandlungsbefugnis gerade von den Psychiatern der Kliniken schon lange. Aber erst von 1977 an wird es ihnen möglich sein, sich der Patienten auch vor oder nach einer Krankenhauseinweisung anzunehmen, ohne dadurch den Zorn ihrer niedergelassenen Kollegen heraufzubeschwören.

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