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Berlin: Berliner Chronik: 29. Mai 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Der Zettel, im Hauseingang an die Wand geklebt, kündigt "Gewerbliche Abholung" von Altkleidern an. In einem aufgedruckten Kreis in Fünf-Mark-Größe aber ist Afrika stilisiert, auf Afrika ein Kreuz gezeichnet.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Der Zettel, im Hauseingang an die Wand geklebt, kündigt "Gewerbliche Abholung" von Altkleidern an. In einem aufgedruckten Kreis in Fünf-Mark-Größe aber ist Afrika stilisiert, auf Afrika ein Kreuz gezeichnet. Die Firma aus Wedding mit dem ökumenischen Eindruck ist weder telefonisch noch sonstwie zu orten. Schon seit einiger Zeit bekommt der Gewerbeaußendienst der Polizei über die Firma, wie auch über eine andere mit einem ebenfalls auf karitative Motivation zielenden Symbol, Hinweise aus der Bevölkerung. Beiden Firmen hat der Gewerbeaußendienst bereits vor Wochen schriftliche Verwarnungen erteilt, weil durch solche Symbole Altkleiderspender hinsichtlich des Grundes der Sammlung irregeführt würden. Das Sammlungsgesetz schreibt das Einholen einer Sammel-Erlaubnis dann vor, wenn es um Begünstigung einer gemeinnützigen Einrichtung geht. Bei gewerblichem Sammeln ohne gemeinnützige Bindung ist eine Erlaubnis nicht erforderlich, erläutert ein Beamter des Gewerbeaußendienstes. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, riskiert eine Buße bis zu 10 000 Mark.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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