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BERLINER Chronik: 3. Dezember 1983

Vor 25 Jahren gingen Lottogelder an parteinahe Stiftungen

Der Stiftungsrat der Klassenlotterie hat auch Geld für die parteinahen Adenauer- (CDU), Ebert- (SPD) und Naumann-Stiftungen (FDP) gewährt. Die Adenauer- und die Ebert-Stiftung erhalten jeweils 950 000 DM, die Naumann-Stiftung 745 000 DM. Insgesamt verteilte der Stiftungsrat fast 15 Millionen DM. Sie sind satzungsgemäß für soziale, karitative, kulturelle, staatsbürgerliche und sportliche Zwecke bestimmt. Mit staatsbürgerlichen Aufgaben begründet der Stiftungsrat die Zuschüsse an die den Parteien nahestehenden Organisationen. Sie sollen damit kommunal-, wirtschafts- und bildungspolitische Maßnahmen (Ade nauer-Stiftung) oder bildungspolitische Aufgaben in Berlin (Ebert-Stiftung und Naumann-Stiftung) finanzieren. Die Stiftungen erhielten in diesem Jahr Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt in Höhe von fast 86 Millionen DM. Dagegen klagen die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht.

In diesem Jahr wurden bisher 54 Millionen Euro an Lottogeldern verteilt.

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