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BERLINER Chronik: 6. September 1983

Vor 25 Jahren kamen Exoten als Haustiere gefährlich in Mode

Wer privat „gefährliche und wilde Tiere“ wie Löwen, Tiger, Wölfe oder Bären hält, braucht dafür künftig eine Genehmigung vom Bezirksamt. Sie kostet zwischen 50 und 100 DM. Die Erlaubnis kann dann versagt werden, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen und Gefahren für die Allgemeinheit zu erwarten sind. Die Mißachtung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1000 DM geahndet werden. Die Genehmigungspflicht ist notwendig, weil in den letzten Jahren vermehrt exotische Tiere im Privatbesitz auftauchen. Es hat Zwischenfälle gegeben, bei denen Menschen verletzt wurden. Bisher gibt es in Berlin Bestimmungen, die das Verbot der Haltung solcher Tiere unter bestimmten Umständen vorsehen. Wird die Unzuverlässigkeit eines Tierhalters festgestellt, kann das Tier eingezogen und eingeschläfert werden.

Exoten sind bis heute im Privatbesitz erlaubt, wenn eine Genehmigung vorliegt. Die Haltungsbedingungen für einzelne Tierarten, darunter auch Geparden, sind genau festgelegt. Der Tierschutzverein beziffert die Zahl der exotischen Haustiere in Berlin „auf mehrere zehntausend“. Es handelt sich vor allem um Schlangen, Echsen und Schildkröten.

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