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Berlin: Berliner Chronik: 7. Juli 1976

Vor 25 Jahren berichteten wir:Zu der am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen neuen Verordnung über die Grundstücks-Numerierung sind jetzt die behördlichen Ausführungsvorschriften erlassen worden.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Zu der am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen neuen Verordnung über die Grundstücks-Numerierung sind jetzt die behördlichen Ausführungsvorschriften erlassen worden. Die Ausführungsvorschriften sind am 1. Juli in Kraft getreten und im Amtsblatt für Berlin, Nummer 37 vom 2. Juli, veröffentlicht worden. Das Amtsblatt kann vom Kulturbuchverlag in Schöneberg, Passauer Straße 4, bezogen werden. Die neue Verordnung schreibt eine lückenlose, deutlich erkennbare Numerierung durch beleuchtete Grundstücksnummern vor. Zeit. Neubauten müssen von vornherein den Vorschriften entsprechen. Die Numerierung soll vom Stadtkern aus nach außen führen mit den ungeraden Zahlen rechts und den geraden Zahlen links. Ausnahmen sind grundsätzlich nur aus historischen Rücksichten möglich.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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