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BERLINER Chronik: 9. Februar 1961

Keine DDR-Flagge am S-Bahnhof Tiergarten, ein Ost-Berliner Pater ist wieder frei

Das Urteil des West-Berliner Landgerichts gegen zwei Reichsbahner – sechs und vier Monate Gefängnis mit Bewährung wegen „Zusammenrottung gegen die Polizei“ ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen. Anlass war ein Flaggen-Zwischenfall im Juni 1960. Die beiden Bahnmitarbeiter hatten die Polizei daran hindern wollen, die DDR-Fahne vom S-Bahnhof Tiergarten zu entfernen. Das Hissen der Fahnen mit Hammer und Zirkel auf West-Berliner S-Bahnhöfen sei geeignet, Erregung und Unruhe zu stiften, diese Fahnen würden in weiten Kreisen der Bevölkerung als Sinnbild der Spaltung Berlins angesehen. Die Polizei habe daher zur Abwendung einer drohenden Gefahr rechtmäßig gehandelt, die Angeklagten hätten sich strafbar gemacht.

Die katholische Kirche teilt mit, dass der Ost-Berliner Jesuitenpater Robert Frater vorzeitig aus der Haft entlassen wurde und seine seelsorgerische Tätigkeit in Ost-Berlin wieder aufgenommen hat. Er war im November 1958 zusammen mit drei weiteren Patres wegen angeblicher Spionage, Abwerbung, staatsgefährdender Hetze und Devisenvergehen zu vier Jahren und vier Monaten Zuchthaus verurteilt worden. Die anderen drei sind schon länger auf freiem Fuß. Gru

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