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BERLINER Chronik: 9. Januar 1983

Vor 25 Jahren bekam ein Lehrer Ärger, weil er die Bundeswehr kritisiert hatte

Über das sogenannte „Mörder“-Zitat eines Spandauer Lehrers hat jetzt die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts endgültig entschieden. Der disziplinarische Verweis gegen den Pädagogen wurde bestätigt. Der Lehrer hatte eine Ausbildung bei der Bundeswehr als Erziehung zum Töten bezeichnet. Das Gericht wertete den Fall allerdings nicht, wie dies die Senatsschulverwaltung getan hatte, als einseitige Beeinflussung von Schülern, sondern kam zu dem Schluß, daß der Lehrer das Vertrauensverhältnis zu seinen Schülern verletzte. Er habe die Jugendlichen mit seinem Urteil überfallen und überfordert. In dem nichtöffentlichen Verfahren ging es sinngemäß um folgende Formulierung: Wenn ein Schüler zur Bundeswehr gehe, werde er dort auf das Töten von Menschen vorbereitet, was auch in den Bereich des Mordes gehen könnte.

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