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DIE EIN-EURO-GMBH: Minimiertes Risiko für Firmengründer

DIE RECHTSFORMIn einer „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist im Fall einer Insolvenz nur das Firmenkapital bedroht, nicht aber das Privatvermögen der Gesellschafter. Zur Gründung muss – zumindest theoretisch – nur ein Euro hinterlegt werden.

DIE RECHTSFORM

In einer „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist im Fall einer Insolvenz nur das Firmenkapital bedroht, nicht aber das Privatvermögen der Gesellschafter. Zur Gründung muss – zumindest theoretisch – nur ein Euro hinterlegt werden. Abgesehen davon gibt es wenig Unterschiede zur GmbH.

DIE KOSTEN

Hat die Firma maximal drei Gesellschafter, die sich auf einen Geschäftsführer einigen, genügen ein notarielles Musterprotokoll (Mindestsatzung) und der Handelsregistereintrag – beides ist für weniger als 100 Euro zu haben. Dagegen kostet ein individueller Gesellschaftervertrag mehrere Hundert Euro.

DIE PFLICHTEN

Unternehmergesellschaften sind als Einstiegsmodell gedacht: Jedes Jahr muss ein Viertel des Gewinns als Rücklage eingestellt werden, bis das Kapital 25 000 Euro beträgt. Dann kann die Firma auch zur GmbH umgewandelt werden. Näheres unter www.ihk-berlin24.de, Dokumentnummer: 54028. CD

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