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LADENÖFFNUNGSZEITEN: Außer am Sonntag ist alles erlaubt

DIE GESETZESLAGEDas Berliner Ladenöffnungsgesetz erlaubt es den Geschäften, werktags rund um die Uhr zu verkaufen. Außerdem gibt es bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr.

DIE GESETZESLAGE

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz erlaubt es den Geschäften, werktags rund um die Uhr zu verkaufen. Außerdem gibt es bis zu zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr. Zwei Termine kann jeder Händler selbst auswählen, die übrigen legen Senat und Wirtschaftsvertreter zu „besonderen Anlässen“ fest.

EINSCHRÄNKUNGEN

In touristischen Gegenden Berlins, darunter die Bahnhöfe, dürfen Läden an jedem Sonntag öffnen, aber nur Reisebedarf anbieten. Was dazu zählt, ist umstritten. Bereits 2004 hatten Gerichte einen Trick des Kaufhofs am Alex, alle Waren per Aufkleber zum „Berlin-Souvenir“ zu deklarieren, für unzulässig erklärt.

DIE ADVENTSZEIT

An den Adventsonntagen (29. November sowie 6., 13. und 20. Dezember) können alle Geschäfte von 13 bis 20 Uhr öffnen. Am Heiligabend, der diesmal auf einen Donnerstag fällt, ist um 14 Uhr Schluss. Reisebedarf gibt es dann bis maximal 24 Uhr an Tankstellen, Bahnhofs- und Flughafenläden.CD

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