Berliner Wirtschaft: WIE SICH HANDWERKER SCHÜTZEN KÖNNEN
Paragraf 648a BGB„Es gibt den Paragrafen 648a BGB“, sagt Wolf Burkhard Wenkel von der Fachgemeinschaft Bau. Danach kann jeder Auftragnehmer in voller Höhe der Bausumme Sicherheit verlangen.
Paragraf 648a BGB
„Es gibt den Paragrafen 648a BGB“, sagt Wolf Burkhard Wenkel von der Fachgemeinschaft Bau. Danach kann jeder Auftragnehmer in voller Höhe der Bausumme Sicherheit verlangen. Bekommt er die nicht, kann er von dem Auftrag zurücktreten. „Wir raten allen dringend dazu, Sicherheit zu verlangen“, sagt Wenkel.
Bankbürgschaft
Bernhard Skrodzki von der Industrie- und Handelskammer rät zu einer Bankbürgschaft. „Das ist die beste Lösung. Gerade im Baubereich empfehlen wir sie.“ Allerdings kostet so eine Bankbürgschaft Geld.
Zaghaft
Viele machten von ihrem Recht jedoch keinen Gebrauch, beklagen Wenkel und Skrodzki gleichermaßen – wohl aus Furcht, einen Auftrag dann nicht zu bekommen. fk
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