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Margarete Koppers.

© Robert Schlesinger/dpa

Berlins zukünftige Generalstaatsanwältin: Kann Margarete Koppers ihren neuen Job antreten?

Wenn alles nach Plan läuft, beginnt Margarete Koppers ihren neuen Job im September. Entscheidend dafür werden die nächsten Wochen sein.

Von
  • Fatina Keilani
  • Ronja Ringelstein

Die designierte Generalstaatsanwältin Margarete Koppers könnte zum 1. September ihren neuen Job antreten. Ab dem 31. Juli kann sie aller Voraussicht nach ernannt werden – aber nur, wenn ihre unterlegene Konkurrentin, Susanne Hoffmann, derzeit Abteilungsleiterin im Brandenburger Justizministerium, keine Konkurrentenklage erhebt. Hoffmann schwieg dazu auf Nachfrage; sie hat noch keinen ablehnenden Bescheid erhalten. Der werde ihrem Anwalt am Montag zugestellt, sagte ein Sprecher der Justizverwaltung. Zugleich erhalte der Anwalt Akteneinsicht. Hoffmann habe dann zwei Wochen Zeit, um zu klagen. Der Senat hatte die Stellenbesetzung auf Vorschlag des grünen Justizsenators Dirk Behrendt am vergangenen Dienstag gebilligt.

Hoffmann müsste nicht darlegen, die bessere Wahl als Generalstaatsanwältin zu sein, sondern nur, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft war. Dieses zog sich seit der Ausschreibung im November 2015 hin. Gegen Koppers spricht, dass sie lange krank geschrieben war, während Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) noch amtierte, und dann pünktlich wieder gesund wurde, als der neue Senator Behrendt ins Amt kam, der als alter Verbündeter gilt. Zumal Behrendt mitten im laufenden Auswahlverfahren die Auswahlkommission austauschte und damit Koppers den Weg ebnete.

Stelle des Generalstaatsanwalts bliebe unbesetzt

Im Falle einer Klage würde Koppers ihre Stelle als Polizeivizepräsidentin behalten. So lange wie das Gerichtsverfahren dauert, würde auch die Stelle des Generalstaatsanwalts unbesetzt bleiben. Die Senatsinnenverwaltung teilte auf Anfrage mit, dass die Stelle der Polizeivizepräsidentin „für die Dauer eines etwaigen Konkurrentenstreitverfahrens und im Fall eines Obsiegens der Mitbewerberin“ mit Margarete Koppers besetzt bliebe. Die Stelle werde neu ausgeschrieben, „sobald dies möglich ist“. Der Rechtsausschuss des Parlaments hat für kommenden Mittwoch eine Sondersitzung zur Causa Koppers angesetzt.

Dass die ambitionierte Juristin in dem Ermittlungsverfahren rund um die „Schießstandaffäre“ bei der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführt wird, könnte ihr auf die Füße fallen. Der FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe hat ein Wortlautprotokoll einer Innenausschusssitzung von Februar 2005 ausgegraben, in der der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch sich bereits zu Hinweisen äußert, dass bei mehreren Schießständen die Schadstoffbelastung mit Blei zu hoch sei.

Fall wird genau verfolgt

„Schadstoffprobleme auf den Schießständen waren also schon lange bekannt, so dass völlig unverständlich ist, wie die amtierende Spitze der Berliner Polizei davon nichts gewusst haben will“, sagte Luthe. Koppers hatte die Polizei ab Mai 2011 gut anderthalb Jahre lang kommissarisch geleitet. In der Staatsanwaltschaft wird der Fall genau verfolgt. „Wenn man sagen kann: die Polizeiführung hat von den Schadstoffen gewusst und dennoch die Schießstände offen gelassen, und dann sind dadurch Beamte krank geworden oder sogar gestorben – ja, dann ist man nicht mehr im Bereich der Fahrlässigkeit. Dann müsste auch bedingter Vorsatz geprüft werden“, sagt ein Ermittler.

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