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Berlin: Berufsverbot für Horst Mahler

Der heutige Rechts- und frühere Linksextreme darf vorläufig nicht mehr als Anwalt arbeiten

Von Frank Jansen

Die Berliner Justiz ist mit ihrer Geduld am Ende: Das Amtsgericht Tiergarten hat, wie erst jetzt bekannt wurde, am 8. April dem rechtsextremen Anwalt Horst Mahler ein vorläufiges Berufsverbot erteilt. In dem Beschluss attestiert das Gericht dem ehemaligen RAF-Terroristen eine „menschenverachtende Handlungsweise“. Mahler erkenne die Gerichte der Bundesrepublik nicht an und gehe öffentlich davon aus, „dass sämtliche Gesetze des nationalsozialistischen Gewaltregimes, wie zum Beispiel die Nürnberger Rassegesetze, weiterhin Geltung beanspruchen“. Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang März das vorläufige Berufsverbot beantragt. Mahler hat gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde eingelegt – und verbreitet in dem Schriftsatz, der auf seiner Homepage steht, weiter antijüdische Parolen.

Anlass für den Antrag der Staatsanwaltschaft war Mahlers Verhalten in dem Strafprozess, der im Februar am Landgericht begann. Der Rechtsextremist und zwei Kumpane müssen sich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. In dem Prozess nutzt Mahler seine Rechte als Angeklagter, um stundenlang gegen die Juden zu hetzen und den Holocaust zu leugnen. Das Amtsgericht zitiert in seinem Beschluss Äußerungen Mahlers wie „Milliarden Menschen wären bereit, Hitler und dem Deutschen Volk den Völkermord an den Juden zu verzeihen, wenn er ihn denn begangen hätte“. Außerdem hält das Amtsgericht Mahler vor, er verunglimpfe die Bundesrepublik. In dem Prozess hatte er unter anderem behauptet, „die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern ein Reichsvernichtungsregime“.

Der 68-jährige Mahler, eine der schillerndsten Szenefiguren, ist vermutlich der einzige Anwalt in der Republik, dem zum zweiten Mal untersagt wird, seinen Beruf auszuüben. 1974 widerrief die Senatsverwaltung für Justiz Mahlers Zulassung, die er 1963 erhalten hatte. In den siebziger Jahren war Mahler RAF-Terrorist. Das Landgericht verurteilte ihn 1974 zu 14 Jahren Haft, unter anderem wegen Beihilfe zu versuchtem Mord. Im Gefängnis löste sich Mahler von der RAF, 1980 kam er frei. 1988 erhielt er mit Hilfe seines damaligen Rechtsbeistands Gerhard Schröder die Anwaltszulassung zurück.

Ende der neunziger Jahre driftete Mahler in den Rechtsextremismus ab und vertrat schließlich die NPD im Verbotsververfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Anfang 2001 schloss die Vereinigung Berliner Strafverteidiger Mahler wegen seiner Hetze aus. Diese Entscheidung hatte keine berufsrechtlichen Konsequenzen. 2002 verurteilte das Amtsgericht Mainz den Anwalt zu einer Geldstrafe, weil er den Terror des 11. Septembers begrüßt hatte. Und die Berliner Staatsanwaltschaft hat in dem laufenden Prozess weitere Verfahren gegen Mahler eingeleitet.

Nachdem das Amtsgericht nun das vorläufige Berufsverbot erteilt hat, wird vermutlich das Anwaltsgericht oder als nächste Instanz der Anwaltsgerichtshof entscheiden, ob Mahler ein zweites Mal – und dann vermutlich für immer – die Zulassung verliert.

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