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Die Videos von Kameras auf U-Bahnhöfen sollen 96 Stunden gespeichert werden.

© picture alliance / Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB

Update

Für bessere Aufklärung von Straftaten in Berlin: Koalition will Videos aus U-Bahnen bis zu 96 Stunden speichern

Die Reform des Polizeirechts in Berlin verzögert sich. Um Straftaten besser aufklären zu können, sollen Überwachungsvideos länger aufbewahrt werden.

Stand:

Berlins schwarz-rote Koalition will Videos aus den Überwachungskameras in U-Bahnen und Bussen deutlich länger speichern als bisher. Statt zwei Tage sollen die Videos künftig vier Tage gespeichert werden dürfen. Das kündigte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an.

Zugleich deutete er an, dass sich zentrale Gesetzesvorhaben der Koalition in der Innen- und Sicherheitspolitik verzögern. Die für das Polizeirecht und für den Verfassungsschutz ursprünglich für 2024 geplanten Novellen kommen nicht mehr in diesem Jahr.

Vor einem Jahr gab es bereits eine „kleine Reform“ des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG). Geregelt wurden etwa ein längerer Unterbindungsgewahrsam für Terrorverdächtige und Gewalttäter, aber auch der breite Einsatz von Bodycams und Tasern.

Die große Reform sei weiter in Arbeit, sagte Hochgrebe am Montag. Derzeit sei die Innenverwaltung mit einer Formulierungshilfe befasst. Er sei optimistisch, dass die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf im ersten Quartal des neuen Jahres ins Parlament einbringen.

Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten

Schwarz-Rot will Durchsuchungen in Waffenverbotszonen ohne konkreten Verdacht, den „finalen Rettungsschuss“ durch Polizisten in Zwangslagen und ein längeres Betretungsverbot für Täter bei häuslicher Gewalt regeln. Zudem soll die anlasslose Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Alexanderplatz, dem Kottbusser Tor oder dem Görlitzer Park erlaubt werden. 

Bei der BVG sollen die Überwachungsvideos dann 96 statt wie bisher nur 48 Stunden gespeichert werden dürfen, sagte Hochgrebe. Das sei der dringende Wunsch von Polizei, den Verkehrsbetrieben BVG und der Feuerwehr. Teile von SPD, Grünen und Linken hatten längere Speicherungen immer abgelehnt und auf den Datenschutz verwiesen. 

Polizei, Opferverbände und Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano hatten hingegen betont, immer wieder gingen Anzeigen nach Übergriffen, Angriffen oder Raubtaten in U-Bahnhöfen, Bahnen und Bussen erst etwas verspätet ein, sodass die entsprechenden Videos der Vorfälle dann schon gelöscht seien. Fachleute sind sich einig, dass die Videoüberwachung in der Regel keine Straftaten verhindert, aber die Ermittlungen gegen Straf- und Gewalttäter erleichtert. 

Für die längere Speicherfrist müsse auch das Berliner Datenschutzgesetz angepasst werden, sagte Innenstaatssekretär Hochgrebe. Die Datenschutzbeauftragte sei im Vorabverfahren schon beteiligt und befragt worden. Die offizielle Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten bleibe jedoch abzuwarten. 

In U-Bahnhöfen, Zügen, Trams und Bussen hängen inzwischen laut BVG rund 6600 Kameras. Dazu kommen 250 Wachleute und Sicherheitskräfte, die für die BVG unterwegs sind. Im vergangenen Jahr fragte die Polizei in 9252 Fällen wegen Verbrechen Videoaufzeichnungen ab. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber den früheren Jahren. 

Mehr als zehn Gewalttaten werden pro Tag im Durchschnitt in den Bahnhöfen und Verkehrsmitteln der BVG gezählt. Im vergangenen Jahr waren es 4181 Körperverletzungen, Nötigungen, Raubüberfälle und Sexualdelikte (etwa 11,5 pro Tag). Das war der höchste Wert der vergangenen zehn Jahre, wie aus dem Sicherheitsbericht von BVG und Zahlen der Polizei hervorgeht. 

Dazu kamen noch rund 4000 angezeigte Taschendiebstähle, rund 2500 weitere Diebstähle, 2000 Sachbeschädigungen, mehr als 1000 Drogendelikte und knapp 700 Beleidigungen. Die Gesamtzahl der registrierten Straftaten im Bereich der BVG lag bei 14.825. (mit dpa)

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